Sachverhalt:
Im
Flurbereinigungsverfahren wurde die Wegeparzelle in der Gemarkung Wussegel,
Flur 2, Flurststück 48 (in der
anliegenden Karte mit Nr. 1 bezeichnet) aufgelöst und an die Anlieger
übertragen. Somit erfüllt der Verkaufsgegenstand (in der anliegenden Karte mit
Nr. 2 bezeichnet) keine Erschließungsfunktion mehr.
Herr Heins ist
Eigentümer der links und rechts der Wegeparzelle befindlichen Ackerflächen und
beantragte, ihm den Weg zu verkaufen, um ihn in seinen Acker zu integrieren.
Zwischen den beiden
Flurstücken verläuft eine Grabenparzelle, die dem Realverband Grabau gehört.
Die Grabenparzelle ist nicht nur über den Verkaufsgegenstand erreichbar. Die
Erschließung zur Unterhaltung des Grabens ist gesichert. Außerdem hat sich der
Realverband mit dem Verkauf der Fläche schriftlich einverstanden erklärt.
Beschlussvorschlag:
An Herrn Stefan
Heins, Wussegel 4, 29456 Hitzacker wird die Wegeparzelle in der Gemarkung
Grabau, Flur 1, Flurstück 210/1 verkauft. Der Weg hat eine Gesamtfläche von 894
m².
Bei einem Kaufpreis
in Höhe von 1,50 € / m² ergibt sich ein Gesamtkaufpreis in Höhe von 1.341,00 €.