Betreff
Einräumung einer Wegebaulast in der Gemarkung Groß Gusborn
Vorlage
31/1067/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Herr Schulz möchte zusammen mit Herrn Horst Seide ein Erdbecken zur Lagerung von Gärresten auf dem Flurstück 14 errichten. Während Herr Seide eine Zufahrt über die Kreisstraße K 29 erhält, muss Herr Schulz den Wirtschaftsweg Wg 47 nutzen.

Zur Erlangung der Baugenehmigung für das Erdbecken ist somit auf dem Wirtschaftsweg eine Baulast erforderlich.

Die Einräumung der Baulast geschieht in der Regel kostenfrei. Der Baulastnehmer hat sich jedoch vertraglich zur Durchführung und Übernahme der Kosten für die Unterhaltungsmaßnahmen des Wegekörpers zu verpflichten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Herrn Martin Schulz, Kosakenberg 29, 29476 Gusborn, wird auf dem Flurstück 154 der Flur 1 in der Gemarkung Gusborn eine Baulast eingeräumt.

Herr Schulz verpflichtet sich vertraglich, den Weg im Bereich der Baulast nach den allgemeinen Verkehrsregeln dauerhaft und ordnungsgemäß zu unterhalten. Die jederzeitige öffentliche Nutzbarkeit ist zu gewährleisten.

Der Baulastnehmer stellt die Gemeinde von jeglicher Haftung frei. Der ordnungsgemäße Winterdienst wird durch den Baulastübernehmer sichergestellt und vertraglich vereinbart. Die Vereinbarung ist vor Baulasteintragung zu schließen.