Sachverhalt:
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg
hat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Bundesmittel zur Installierung
von Schulsozialarbeit an den Grundschulen erhalten. Die Vereinbarung zwischen
Landkreis und den beiden Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow (Wendland) wurde im
Jahr 2012 für die Zeitdauer 2012 bis 2014 (Vertragsende 31.07.2014) geschlossen
und im Jahr 2013 um ein weiteres Jahr verlängert, da noch Restmittel zur
Verfügung standen.
Mit Ende des
Schuljahres 2014/2015 (Vertragsende 31.07.2015) läuft diese Vereinbarung endgültig
aus, da die weitere Finanzierung nicht gesichert ist.
Das Nds.
Kultusministerium hat eine Unterstützung der Landkreise zur Weiterführung der
Schulsozialarbeit an Grundschulen abgelehnt, insbesondere mit der Begründung,
dass es an einem einheitlich strukturiertem Mitteleinsatz aus den SGB
II-Mitteln gefehlt hat. Zunächst gilt es im Rahmen einer Bestandsaufnahme,
vorhandene Angebote und Beratungsstrukturen zu ermitteln, um dann strukturell
und inhaltlich verlässliche Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit in den
niedersächsischen Schulen zu schaffen.
Eine Arbeitsgruppe
aus Mitgliedern des Landkreises und der beiden Samtgemeinden hat sich mit dem
Thema Weiterführung der Schulsozialarbeit befasst.
Da für 2015/2016
voraussichtlich mit keiner Landesregelung zu rechnen ist, besteht in der
Arbeitsgruppe Einigkeit, dass die Finanzierung der Personalkosten für die
SchulsozialarbeiterInnen von den Kommunen aus eigenen Mitteln zu bestreiten
ist.
Die Gesamtaufgabe
der Schulsozialarbeit an Grundschulen wird mit jährlich 210.000 € aus den
BuT-Mitteln finanziert, jeweils 70.000 € erhalten die SG Elbtalaue und Lüchow
(Wendland) für jeweils 1,5 Stellen sowie
der LK Lüchow-Dannenberg für die Koordinierungstelle (inkl. Unterstützungsarbeiten
in kleinen Grundschulen).
Beide Samtgemeinden
haben aus diesen Mitteln in erster Linie die Personalkosten bestritten.
Sachkosten wie Fortbildung, Materialien und Telefongebühren wurden aus dem
Gesamtbudget des FD 14 bzw. aus den Schulbudgets der begünstigten Schulen
getragen. Diese Kosten betragen ca. 5.000 € pro Jahr.
Um die Aufgabe für
das gesamte Haushaltsjahr 2015 finanzieren zu können, wird die Drittellösung
weiterhin angenommen. Bis zum 31.07.2015 zahlt der Landkreis aus den
Restmitteln rd. 40.000 € an die Samtgemeinde Elbtalaue, daher sind mindestens
weitere 30.000 € für die Personalkosten und 5.000 € für Sachmittel, Fortbildung
etc. einzustellen.
Ziel der
Arbeitsgruppe ist die Finanzierung der Schulsozialarbeit, ob aus eigenen oder
fremden Mitteln, über das Haushaltsjahr 2015 hinaus dauerhaft zu sichern, im
besten Fall auf die kleineren Grundschulen auszubauen.
Ein Auslaufen der Schulsozialarbeit oder eine Unterbrechung der Maßnahme bedeutet für die SozialarbeiterInnen an den Schulen, dass sie sich aufgrund fehlender Perspektive spätestens im Frühjahr 2015 nach neuen Arbeitgebern umschauen müssen und den Schulen die wichtige Unterstützung, das Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe, wegbrechen wird.
Beschlussvorschlag:
Für die Schulsozialarbeit an den Grundschulen werden 35.000 €, zunächst für das Haushaltsjahr 2015, bereitgestellt.