Betreff
Schulsozialarbeit, hier: Bereitstellung von Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
14/1066/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Bundesmittel zur Installierung von Schulsozialarbeit an den Grundschulen erhalten. Die Vereinbarung zwischen Landkreis und den beiden Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow (Wendland) wurde im Jahr 2012 für die Zeitdauer 2012 bis 2014 (Vertragsende 31.07.2014) geschlossen und im Jahr 2013 um ein weiteres Jahr verlängert, da noch Restmittel zur Verfügung standen.

Mit Ende des Schuljahres 2014/2015 (Vertragsende 31.07.2015) läuft diese Vereinbarung endgültig aus, da die weitere Finanzierung nicht gesichert ist.

Das Nds. Kultusministerium hat eine Unterstützung der Landkreise zur Weiterführung der Schulsozialarbeit an Grundschulen abgelehnt, insbesondere mit der Begründung, dass es an einem einheitlich strukturiertem Mitteleinsatz aus den SGB II-Mitteln gefehlt hat. Zunächst gilt es im Rahmen einer Bestandsaufnahme, vorhandene Angebote und Beratungsstrukturen zu ermitteln, um dann strukturell und inhaltlich verlässliche Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit in den niedersächsischen Schulen zu schaffen.

 

Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Landkreises und der beiden Samtgemeinden hat sich mit dem Thema Weiterführung der Schulsozialarbeit befasst.

Da für 2015/2016 voraussichtlich mit keiner Landesregelung zu rechnen ist, besteht in der Arbeitsgruppe Einigkeit, dass die Finanzierung der Personalkosten für die SchulsozialarbeiterInnen von den Kommunen aus eigenen Mitteln zu bestreiten ist.

 

Die Gesamtaufgabe der Schulsozialarbeit an Grundschulen wird mit jährlich 210.000 € aus den BuT-Mitteln finanziert, jeweils 70.000 € erhalten die SG Elbtalaue und Lüchow (Wendland) für jeweils 1,5  Stellen sowie der LK Lüchow-Dannenberg für die Koordinierungstelle (inkl. Unterstützungsarbeiten in kleinen Grundschulen).

Beide Samtgemeinden haben aus diesen Mitteln in erster Linie die Personalkosten bestritten. Sachkosten wie Fortbildung, Materialien und Telefongebühren wurden aus dem Gesamtbudget des FD 14 bzw. aus den Schulbudgets der begünstigten Schulen getragen. Diese Kosten betragen ca. 5.000 € pro Jahr.

 

Um die Aufgabe für das gesamte Haushaltsjahr 2015 finanzieren zu können, wird die Drittellösung weiterhin angenommen. Bis zum 31.07.2015 zahlt der Landkreis aus den Restmitteln rd. 40.000 € an die Samtgemeinde Elbtalaue, daher sind mindestens weitere 30.000 € für die Personalkosten und 5.000 € für Sachmittel, Fortbildung etc. einzustellen.

Ziel der Arbeitsgruppe ist die Finanzierung der Schulsozialarbeit, ob aus eigenen oder fremden Mitteln, über das Haushaltsjahr 2015 hinaus dauerhaft zu sichern, im besten Fall auf die kleineren Grundschulen auszubauen.

 

Ein Auslaufen der Schulsozialarbeit oder eine Unterbrechung der Maßnahme bedeutet für die SozialarbeiterInnen an den Schulen, dass sie sich aufgrund fehlender Perspektive spätestens im Frühjahr 2015 nach neuen Arbeitgebern umschauen müssen und den Schulen die wichtige Unterstützung, das Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe, wegbrechen wird.


Beschlussvorschlag:

Für die Schulsozialarbeit an den Grundschulen werden 35.000 €, zunächst für das Haushaltsjahr 2015, bereitgestellt.