Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2010 wurde am 04.07.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 06.08.2014
erstellt. Wesentliche Mängel wurden
nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
trotz des erneut erzielten Jahresfehlbetrages in Anbetracht des Vorhandenseins
liquider Mittel und der geringen Kreditverschuldung als noch zufriedenstellend
zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2010 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2010 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem a. o. Ergebnis in
Höhe von 103.693,00 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des a.o.
Ergebnisses zugeführt. Die Rücklage aus Überschüssen des a.o. Ergebnisses in
Höhe von nunmehr 103.693,00 Euro wird zur tlw. Deckung des Defizites aus dem
ordentlichen Ergebnis verwendet. Das verbleibende Defizit des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 293.997,66 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen.
d) Den überplanmäßig in Anspruch genommenen
Haushaltsermächtigungen im investiven Haushalt im Budget 3 in Höhe von
81.992,84 Euro wird zugestimmt.