Betreff
Änderung des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Naturenergie Hitzacker (Antrag Rh Fröhlich)
Vorlage
30/1019/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Rh Fröhlich beantragt den § 2 Abs. 5 im geschlossenen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Naturenergie Hitzacker vom 17.11.2011 zu ändern bzw. zu erweitern.

 

Der Wortlaut des § 2 Abs. 5 ist wie folgt:

 

Auf dem Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) verpflichtet sich der Betreiber an touristisch und naturräumlichen wertvollen Wegeflächen einen >3 m breiten Ackerrandstreifen mit niedrig wachsenden Energiepflanzen oder Blühpflanzenmischungen an seinen Energiemaisanbauflächen anzulegen.

Als Wege mit vorstehender Bedeutung werden benannt:

-„Schuttkuhlenweg“

- Harlinger Weg

- Wegeverbindung Hitzacker – Seerau („Radweg“ zwischen Jeetzel u. Landesstr.)

- Sarensecker Weg  

 

Die beantragte Änderung von Rh Fröhlich bezieht sich auf den „Harlinger Weg“, hier ist die „Harlinger Straße“ gemeint, sodass dieser Schreibfehler zu korrigieren ist.

Des Weiteren beabsichtigt Rh Fröhlich die Erweiterung der touristischen und naturräumlichen wertvollen Wegeflächen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Wie in der Anlage I zu erkennen ist, wurde an der Energiemaisanbaufläche am Schuttkuhlenweg der vereinbarte Ackerrandstreifen angelegt.

In der Harlinger Straße, sowie an der Wegeverbindung Hitzacker – Seerau wurde ein solcher Ackerrandstreifen nicht angelegt. Dort wurde jedoch ein kompletter Acker zwischen den Maisfeldern mit Blühpflanzen bepflanzt.

Im Sarensecker Weg ist in dieser Pflanzperiode kein Energiemais angepflanzt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Änderungen des § 2 Absatz 5 des städtebaulichen Vertrages vom 17.11.2011 mit der Naturenergie Hitzacker neu zu vereinbaren.