Sachverhalt:
Rh Fröhlich
beantragt den § 2 Abs. 5 im geschlossenen städtebaulichen Vertrag zwischen der
Stadt Hitzacker (Elbe) und der Naturenergie Hitzacker vom 17.11.2011 zu ändern
bzw. zu erweitern.
Der Wortlaut des §
2 Abs. 5 ist wie folgt:
Auf dem Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe)
verpflichtet sich der Betreiber an touristisch und naturräumlichen wertvollen
Wegeflächen einen >3 m breiten Ackerrandstreifen mit niedrig wachsenden
Energiepflanzen oder Blühpflanzenmischungen an seinen Energiemaisanbauflächen
anzulegen.
Als Wege mit vorstehender Bedeutung werden
benannt:
-„Schuttkuhlenweg“
- Harlinger Weg
- Wegeverbindung Hitzacker – Seerau
(„Radweg“ zwischen Jeetzel u. Landesstr.)
- Sarensecker Weg
Die beantragte
Änderung von Rh Fröhlich bezieht sich auf den „Harlinger Weg“, hier ist die
„Harlinger Straße“ gemeint, sodass dieser Schreibfehler zu korrigieren ist.
Des Weiteren
beabsichtigt Rh Fröhlich die Erweiterung der touristischen und naturräumlichen
wertvollen Wegeflächen.
Anmerkung der
Verwaltung:
Wie in der Anlage I
zu erkennen ist, wurde an der Energiemaisanbaufläche am Schuttkuhlenweg der
vereinbarte Ackerrandstreifen angelegt.
In der Harlinger
Straße, sowie an der Wegeverbindung Hitzacker – Seerau wurde ein solcher
Ackerrandstreifen nicht angelegt. Dort wurde jedoch ein kompletter Acker
zwischen den Maisfeldern mit Blühpflanzen bepflanzt.
Im Sarensecker Weg
ist in dieser Pflanzperiode kein Energiemais angepflanzt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt die Änderungen des § 2 Absatz 5 des städtebaulichen Vertrages vom
17.11.2011 mit der Naturenergie Hitzacker neu zu vereinbaren.