Betreff
Antrag auf Erweiterung des eingeschränkten Halteverbots in der Lüneburger Straße
Vorlage
30/1010/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltung liegt ein Antrag des Anwohners Herrn Fritz Boldt aus der Lüneburger Straße vor, mit dem er die Erweiterung des eingeschränkten Halteverbots beantragt. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I  beigefügt.

Bei der Lüneburger Straße handelt es sich um eine Landesstraße. Die Stadt Hitzacker (Elbe) bzw. die Samtgemeinde Elbtalaue ist hier nicht als Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Für die Erweiterung des eingeschränkten Halteverbots ist die  Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - vertreten durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg Genehmigungsbehörde. Der Antrag wird somit vom Landkreis Lüchow-Dannenberg entschieden.

 

Im vorliegenden Fall ist es nach Angaben des Antragstellers so, dass aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens ein sicheres Abbiegen durch am Straßenrand geparkte Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Die beantragte Erweiterung ist der Anlage II zu entnehmen.

 

Nach Prüfung der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Antrag von Herrn Boldt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Erweiterung des eingeschränkten Haltverbots an der L 231 (Lüneburger Straße)