Betreff
Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung von Grundstückszufahrten im gesamten Gemeindegebiet
Vorlage
30/0994/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Analog der Novellierung der Förderrichtlinien zur Förderung energiesparender Technologien ist es beabsichtigt die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung von Grundstückszufahrten auch außerhalb des Baugebietes „Lenzen-Nord“ auf das gesamte Gemeindegebiet zu erweitern.

 

Mit Ratsbeschluss vom 27.11.2008 hat der Rat der Gemeinde Karwitz beschlossen, für den Bau von Grundstückszufahrten im Baugebiet „Lenzen-Nord“ einen Zuschuss von 250,- € pro Zufahrt zu gewähren. Um die Bautätigkeit und die Schließung von Baulücken im Gemeindegebiet zu fördern, sollen Zuschüsse für die Errichtung von Grundstückszufahrten auch außerhalb des Baugebietes „Lenzen-Nord“ gewährt werden.  

 


Beschlussvorschlag:

Für die nach dem 01.01.2013 errichteten Grundstückszufahrten innerhalb des Gemeindegebietes erhalten die errichtenden Grundstückseigentümer auf Antrag, einen Zuschuss in Höhe von 250,- € pro Auffahrt. Der Zuschuss wird erst nach Fertigstellung und Abnahme gezahlt.