Betreff
Reduzierung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) für die Wahlperiode X (2016-2021)
Vorlage
11/0984/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In Verbindung mit dem Zukunftsvertrag sind alle Einsparmöglichkeiten zu prüfen:

Gemäß § 46 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann die Zahl der für die nächste Wahlperiode zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren um 2, 4 oder 6 verringert werden. Die Zahl von 20 Ratsmitgliedern darf nicht unterschritten werden. Diese Regelung wurde unter anderem geschaffen, weil Parteien und Wählergruppen vermehrt Probleme bei der Gewinnung von Kandidaten haben.

 

Derzeit beträgt die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) 23. Sofern sich die Einwohnerzahl nicht auf unter 8.001 verringert, wird diese Anzahl auch in der Wahlperiode X gelten. Rechtlich ist somit eine Verminderung um 2 Ratsmitglieder möglich.

 

Mit der geringeren Zahl von Ratsmitgliedern geht eine Reduzierung der Kosten für Aufwandsentschädigungen und die Begleitung durch die Verwaltung einher. Bei einer Verringerung um 2 Ratsmitglieder vermindern sich die Sachkosten um ca. 1.210 Euro pro Jahr. Nicht berücksichtigt wurden bei dieser Zahl die Personalkosten, da kein Stundensatz für die Betreuung eines einzelnen Ratsmitgliedes vorliegt. Unberücksichtigt blieben auch die Fraktionskosten, da der Abruf der Fraktionsmittel und die Durchführung von Fraktions-/Gruppensitzungen durch die Fraktionen und Gruppen unterschiedlich gehandhabt wird.

 

Zugrunde gelegt wurden die Zahlen aus dem Jahr 2013. Eine Übersicht, wie sich die Kostenersparnis zusammensetzt, ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Für die Reduzierung der Ratsmitglieder ist gemäß § 46 Abs. 4 Satz 2 NKomVG eine Satzung zu beschließen. Diese Satzung muss spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode in Kraft treten, also spätestens am 30.04.2015. Die Satzung wird immer nur für eine Wahlperiode beschlossen.

 

Derzeit liegt die Einwohnerzahl der Stadt Dannenberg (Elbe) bei ca. 8.200. Die für die Zahl der Ratsmitglieder maßgeblich Einwohnerzahl wird durch die Landesstatistikbehörde ermittelt. Stichtage sind immer der 30.06. und 31.12. eines Jahres. Gemäß § 177 Abs. 2 NKomVG ist die Zahl der Ratsmitglieder nach der Einwohnerzahl zu bestimmen, die die Statistikbehörde für einen Stichtag ermittelt hat, der mindestens 12 Monate und höchstens 18 Monate vor dem Wahltag liegt. Im Falle der Kommunalwahl 2016 ist der Stichtag somit der 30.06.2015. Da bis zu diesem Zeitpunkt nicht auszuschließen ist, dass die Einwohnerzahl 8.001 unterschreitet. Da die Satzung bereits vor diesem Stichtag in Kraft getreten sein muss, ist in die Satzung ein Geltungsvorbehalt aufzunehmen. Dieser würde dazu führen, dass im Falle des Sinkens der Einwohnerzahl unter 8.001, die Satzung nicht umgesetzt wird.

 

Auf der Basis des Wahlergebnisses 2011 wurde eine Berechnung durchgeführt, inwieweit sich eine Reduzierung der Ratsmitglieder um 2 Personen auf die Sitzverteilung auswirkt. Die Berechnung und ein Vergleich sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Es wird empfohlen, die Reduzierung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) um 2 und die hierzu erforderliche Satzung zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) wird in der Wahlperiode 2016 – 2021 um 2 auf insgesamt 21 verringert.

2.    Die hierzu erforderliche Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Verringerung der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) wird in der als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.