Sachverhalt:
Nach
dem Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses 2007 im April 2014 wurde dem
Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Jahresabschluss 2008 und kurz darauf auch der
Jahresabschluss 2009 zur Prüfung
vorlegt. Aufgrund der Vielzahl noch zu prüfender Jahresabschlüsse hat sich das
Rechnungsprüfungsamt der Hilfe einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient und
deren Feststellungen übernommen Die
Prüfung des Jahresabschlusses 2008 wurde im Juni 2014 abgeschlossen.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2008 ein ordentliches Ergebnis von + 70.319,27 € und ein
außerordentliches Ergebnis von + 13.212,51 € erzielt. Gemäß § 123 NKomVG sind
Überschüsse grundsätzlich – getrennt
nach ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis – den entsprechenden
Ergebnisrücklagen zuzuführen. Die Entscheidung über die Zuführung zu
Überschussrücklagen obliegt gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 10 NKomVG dem Rat.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2008 gemäß § 129 Abs. 1
NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2008
b) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird in voller Höhe
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
c) Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird in voller
Höhe der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.