Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Gusborn zum 31.12.2008 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0962/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2008 wurde am 17.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Winsen (Luhe), hat den Prüfbericht am 13.06.2014 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2008 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2008 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2008 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 43.088,58 € wird in Höhe von insgesamt 14.255,58 € mit dem Sollfehlbetrag 2003 verrechnet und in Höhe von 28.833,00 € mit dem Fehlbetrag des Jahres 2004 verrechnet und somit nicht der Überschussrücklage zugeführt.