Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2008 wurde am 17.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Winsen (Luhe), hat den Prüfbericht am
13.06.2014 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung
desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2008 verstrichenen
Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende
Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2008 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2008 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 43.088,58 € wird in Höhe von insgesamt 14.255,58 € mit dem
Sollfehlbetrag 2003 verrechnet und in Höhe von 28.833,00 € mit dem Fehlbetrag
des Jahres 2004 verrechnet und somit nicht der Überschussrücklage zugeführt.