Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2006 wurde am 27.03.2014 endgültig aufgestellt. Die Dr. Spils ad Wilken,
Raßmann + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Prüfbericht am
14.04.2014 erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg,
Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.04.2014 bestätigt. Die Erstellung
des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit
dem Haushaltsjahr 2006 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und
Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat angemerkt, dass in künftigen
Jahresabschlüssen zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen wertberichtigt
werden müssen. Im Konkreten betrifft das eine Forderung an die insolvente
Phillipp Holzmann AG, die im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2007
einzelwertberichtigt werden muss.
Wesentliche Mängel
wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde Gusborn sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als
bedenklich zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen
Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar
und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen
Verhältnisses entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128
Abs. 1 NKomVG).
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2006 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2006 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 29.693,42 € wird in das Folgejahr vorgetragen.