Sachverhalt:
Nach
Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses 2006 im April 2014 wurde dem
Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Jahresabschluss 2007 vorgelegt. Die Prüfung
wurde am 27.05.2014 abgeschlossen.
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter
Ziffer 4 weist das RPA auf einige Fehler hin, die künftig abgestellt werden
sollten. Hierzu ist Folgendes zu sagen:
4.1
Periodenfremde Aufwendungen
In den
ersten doppischen Jahren sind in der Tat etliche Buchungen nicht periodenfremd,
also außerordentlich, sondern „ordentlich“ gebucht worden. Dieses lag sicher
daran, dass die Mehrzahl der kontierenden Sachbearbeiter/innen noch der
kameralen Denkweise, die solche Unterschiede nicht macht, verhaftet waren. Mittlerweile wird dieser
Problematik aber mehr Aufmerksamkeit und Sorgfalt gewidmet, so dass inzwischen
derartige Fehler nur noch in Ausnahmefällen auftreten sollten.
4.2
Belege
In
einigen Ausnahmefällen erfolgen Auszahlungen ohne „Rechnung“, entweder weil es
sich um jährlich wiederkehrende Zahlungen in gleicher Höhe (durch Ratsbeschluss
festgelegt) handelt, wie z. B. die Auszahlung des Entgeltes an die FF Jameln
für die Containerplatzreinigung oder um Barauszahlungen des Bürgermeisters bei
gemeinschaftlichen Arbeitseinsätzen usw.
4.3
Kauf von beweglichem Vermögen
Gekauft
wurden in dem genannten Fall eine Motorsense und ein Schutzhelm. Die Rechnung
hierfür wies keine Einzelbeträge für beide Positionen aus, sondern nur den
Gesamtbetrag von netto 410,92 €. Da man davon ausgehen kann, dass der Preis des
Helmes über 0,92 € lag, betrug der Kaufpreis für die Motorsense weniger als die
maßgeblichen 410,00 €. Da der Schutzhelm auch bei Arbeiten mit anderen Geräten
(Motorsäge, Heckenschäre usw.) benutzt werden kann, liegt auch keine
„Sachgesamtheit“ vor. Nach Ansicht der Verwaltung wurde die Motorsense daher zu
Recht nicht als Vermögensgegenstand aktiviert.
4.4
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen
Das
Kritisieren fehlender Ratsbeschlüsse ist korrekt. In der Vergangenheit ist es
gelegentlich unterblieben, die über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung
formal zu beschließen. Gleichwohl gab es aber regelmäßig Ratsbeschlüsse,
bestimmte Ausgaben zu tätigen, wie auch in dem angeführten Fall des Zuschusses
an die Wanderfreunde Hitzacker e.V.
4.5
Rückstellungen
Die
Arbeitsverträge der Spielkreisbetreuerinnen sind so ausgestaltet, dass weder
Überstunden noch ins Folgejahr zu übertragender Resturlaub entstehen.
Geleistete Stunden werden monatlich komplett vergütet und der Urlaub ist
zwingend in den Zeiten zu nehmen, in denen der Spielkreis geschlossen ist.
Entsprechende Rückstellungen sind daher nicht zu bilden.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2007 ein ordentliches Ergebnis von + 19.599,70 € und ein
außerordentliches Ergebnis von + 8.212,29 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO werden
die Überschüsse in voller Höhe mit den Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet,
so dass eine Rücklagenzuführung nicht möglich ist.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2007 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2007.
b) Die
Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses werden in
voller Höhe mit den Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet und somit nicht den
jeweiligen Rücklagen zugeführt.