Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2006 sowie Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2006
Vorlage
20/0951/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses 2004 im Dezember 2013 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zeitgleich mit dem Jahresabschluss 2005 auch der Jahresabschluss 2006  vorgelegt. Die Prüfung wurde am 08.04.2014 abgeschlossen.

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2006 ein ordentliches Ergebnis von – 24.083,86 € und ein außerordentliches Ergebnis von + 7.332,10 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2006 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses 2006 verrechnet. Der verbleibende Rest von -16.751,76 € wird auf das nächste Jahr vorgetragen.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2006 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2006.

b) Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses wird in voller Höhe mit dem negativen ordentlichen Ergebnis verrechnet und somit nicht der Rücklage zugeführt.