Betreff
Außenbereichssatzung für den OT Kamerun, Beschluss über den Erlass der Satzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0936/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Eigentümer der Fachwerkferienwohnung in Kamerun, Herr Bergemann hat bei der Bauaufsichtsbehörde, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg die Genehmigung von acht Stellplätzen südlich seiner Ferienwohnung beantragt.

Die Genehmigung der Stellplätze müsste vom Landkreis zum gegenwärtigen Zeitpunkt  aufgrund der fehlenden Baurechte versagt werden.

Durch das Betreiben der Bauleitplanung, hier der Erlass einer Außenbereichssatzung, könnte die Gemeinde Damnatz Abhilfe schaffen.

 

Eine sog. Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB  ermöglicht die Bebauung unter folgenden  Voraussetzungen:

 

-       Vereinbarkeit mit der städtebaulichen Entwicklung

-       Zulässigkeit von Vorhaben die nicht einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und

-       keine Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Natura 2000 Gebiets

 

Unter das Natura 2000 Schutzgebiet fällt auch das bestehende FFH-Gebiet (Flora Fauna Habitat Gebiet), welches sich auf dem zu überplanenden Grundstück befindet. Zusätzlich befindet sich in unmittelbarer Nähe ein gesetzlich geschütztes Biotop.

Im Vorwege wurde durch die Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg geprüft, ob die Außenbereichssatzung mit den Erhaltungszielen dieses Gebiets, bzw. dieses Biotops vereinbar ist.

Aus Sicht von Frau Ostermann von der Naturschutzbehörde ist der Erlass der Außenbereichssatzung mit dem Schuttzweck der genannten Gebiete vereinbar.

 

Zur Legalisierung der beantragten Stellplätze ist die Aufstellung einer Außenbereichssatzung sinnvoll.

 


Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zum Erlass der Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB wird eingeleitet.