Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des Ratsherrn Hermann Heins
Vorlage
11/0900/2014
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Ratsfrauen und Ratsherren sind gemäß
§ 60 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach
den §§ 40 bis 42 NKomVG durch den Samtgemeindebürgermeister zu belehren. Die Belehrung hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherrn Hermann Heins seine Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weise ich Sie darauf hin, gemäß §
40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41
NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 NKomVG
einzuhalten.“
Beschlussvorschlag: