Sachverhalt:
Freiherr von dem
Bussche-Haddenhausen hat mit Schreiben vom 11.06.2014 mitgeteilt, dass er sein
Mandat im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) niederlegt. Somit endet gemäß § 52
Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Mitgliedschaft
im Rat.
Gemäß § 52 Abs. 2
NKomVG hat der Rat den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Vor dem
Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Herr Hermann Heins
rückt als nächste Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages Freie
Demokratische Partei – FDP – auf den Sitz nach.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Christoph von dem
Bussche-Haddenhausen im Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) durch Verzicht endet.