Betreff
Wasserversorung Naturum Göhrde, Anfrage Ratsfrau Molter
Vorlage
31/0883/2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Durch die Politik und Projektmanagement Jagdschloss Göhrde GmbH & Co. KG (PPM) wurde mit Schreiben vom 27.12.2012 die Abrechnung über die Kosten für die Trinkwasserlieferung für den Abrechnungszeitraum 27.08.2008 bis 31.12.2009 vorgelegt. Parallel wurde ein Mahnverfahren gegen die Gemeinde Göhrde eingeleitet. Da die vorgelegte Abrechnung für die Wasserversorgung nicht nachvollzogen werden konnte, wurde mit Schreiben vom 15.01.2013 Widerspruch gegen die Abrechnung und das Mahnverfahren eingelegt.

 

Daraufhin wurde durch die PPM Klage vor dem Amtsgericht Dannenberg gegen die Gemeinde Göhrde eingereicht und zwar auf Zahlung von 726,13 Euro nebst Zinsen für die Lieferung von Trinkwasser für die Zeit vom 27.08.2008 bis 31.12.2009. Für dieses Verfahren wurde die Rechtsanwältin B. Schneeberg, Hitzacker, mit der Vertretung der Interessen der Gemeinde Göhrde beauftragt. Im gerichtlichen Verfahren wurde am 06.08.2013 ein Vergleich vor dem Amtsgericht Dannenberg (Elbe) geschlossen, wonach die Gemeinde Göhrde für die Jahre 2008 bis 2012 (einschließlich) insgesamt 1.500,00 Euro für die Wassergeldabrechnung zu zahlen hat. Weiterhin sind für das Abrechnungsjahr 2013 Verhandlungen mit der PPM zu führen.

Bis zum heutigen Tage liegt keine Abrechnung für das Jahr 2013 vor, auch sind keine weiteren Gespräche trotz mehrfacher Aufforderung zur Terminabsprache über diesen Abrechnungszeitraum geführt worden. Die PPM wurde bereits mehrfach schriftlich aufgefordert, eine entsprechende Abrechnung vorzulegen, bisher jedoch ohne Erfolg.

 

Im Rahmen des gesamten Verfahrens wurde durch die anderen Nutzer der Wasserversorgungsanlage sowie durch Mitteilung seitens des Landkreises deutlich, dass u. U. die Wasserversorgung nach derzeitiger Situation nicht mehr sichergestellt ist. Daraufhin wurde im Rahmen der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, diese Problematik im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue besprochen und das weitere Verfahren zu Sicherstellung der Wasserversorgung beschlossen. Eine abschließende Entscheidung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Voraussichtlich wird der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in der Sitzung am 24.06.2014 eine Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen.

 

In diesem Zusammenhang ist von Ratsfrau Molter eine Anfrage zur Gemeinderatssitzung gestellt worden.

 

  1. Wer hat bei der Samtgemeinde Elbtalaue, wann und welchen Antrag gestellt?
    Es sind von Privatpersonen aus dem Ort Göhrde und von den Landesforsten Anträge auf Anschluss an die zentrale Wasserversorgung gestellt worden. Die Anträge sind im Jahr 2013 bei der Samtgemeinde eingegangen.
  2. Wer hat welche der vorhandenen Varianten der Abarbeitung beschlossen?
    Im Samtgemeindeausschuss ist die Aufstellung einer Matrix der verschiedenen Varianten beantragt worden. Diese wird derzeit durch den Wasserverband erstellt.
  3. Was kosten die unterschiedlichen Varianten der Abarbeitung?
    Nach Aufstellung der Matrix kann zu dieser Frage Stellung genommen werden.
  4. Museum: Wer hat für das Museum beantragt und beschlossen?
    Für das Museum ist kein Antrag gestellt worden.
  5. Welche Variante wurde für das Museum ausgewählt?
    Im Rahmen der Beschlussfassung durch den Samtgemeinderat wird eine Entscheidung getroffen, wie die zukünftige Wasserversorgung für die Gemeinde Göhrde sichergestellt wird.
  6. Welche Anschlusskosten kommen auf die Gemeinde Göhrde zu?
    Sobald der Wasserverband die Matrix aufgestellt und der Samtgemeinderat hierzu eine Entscheidung getroffen hat, kann dazu eine Mitteilung gemacht werden.
  7. Welche Folgekosten würden für die unterschiedlichen Varianten auf die Gemeinde Göhrde zukommen?
    siehe Antwort 6.