Sachverhalt:
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit Schreiben vom
03.06.2014 entgegen erst anderslautender Aussagen mitgeteilt, dass Kosten für
den Rückbau nach einer Katastrophenschutz-Lage nicht erstattungsfähig sind.
Aus diesem Grunde hat er drei Rechnungen, die infolge des
Elbe-Hochwassers 2013 entstanden sind, an die Samtgemeinde als zuständige
SOG-Behörde zurückgegeben.
26.07.13 Kommunale Dienste Elbtalaue Rückbau Material Hochwasser 6.790,46 €
26.11.13 Kommunale Dienste Elbtalaue Aufräumarbeiten Hochwasser 2.510,13 €
21.03.14 Realgemeinde Hitzacker-Altstadt Beseitigung von Hochwasserschäden 3.268,49 €
Der
Samtgemeindebürgermeister hat den außerplanmäßigen Aufwendungen für diese drei
Rechnungen im Produkt 12210 Ordnungsverwaltung gemäß § 117 (1) NKomVG
zugestimmt.