Betreff
Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen aufgrund des Elbehochwassers 2013
Vorlage
40/0877/2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit Schreiben vom 03.06.2014 entgegen erst anderslautender Aussagen mitgeteilt, dass Kosten für den Rückbau nach einer Katastrophenschutz-Lage nicht erstattungsfähig sind.

Aus diesem Grunde hat er drei Rechnungen, die infolge des Elbe-Hochwassers 2013 entstanden sind, an die Samtgemeinde als zuständige SOG-Behörde zurückgegeben.

26.07.13     Kommunale Dienste Elbtalaue        Rückbau Material Hochwasser                   6.790,46 €

26.11.13     Kommunale Dienste Elbtalaue        Aufräumarbeiten Hochwasser                    2.510,13 €

21.03.14     Realgemeinde Hitzacker-Altstadt    Beseitigung von Hochwasserschäden        3.268,49 €

Der Samtgemeindebürgermeister hat den außerplanmäßigen Aufwendungen für diese drei Rechnungen im Produkt 12210 Ordnungsverwaltung gemäß § 117 (1) NKomVG zugestimmt.