Betreff
Novellierung der Förderrichtlinien
Vorlage
31/0860/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Um die Bautätigkeit und die Schließung von Baulücken im Gemeindegebiet zu fördern, sollen energiesparende Technologien auch außerhalb des Baugebietes Lenzen Nord gefördert werden.

Die zurzeit geltenden Förderrichtlinien wurden als Anlage beigefügt.

Im Haushalt stehen zurzeit 4.000,-- € als Haushaltsrest für Fördermaßnahmen zur Verfügung.

 


Beschlussvorschlag:

Die Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz zum Einsatz energiesparender Technologien werden wie folgt geändert:

1.    der Halbsatz im ersten Absatz nach der Überschrift: …, die auf von der Gemeinde erworbenen Bauflächen im Geltungsbereich der Bebauungsplanes >Lenzen Nord< ..

wird ersetzt durch: …, die auf Wohngebäuden, die nach dem 1.1.2014 fertiggestellt wurden,…

2.    Die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses werden erweitert durch den Satz:

> die energiesparenden Technologien müssen ab dem Datum des Zuschussbescheides mindestens 10 Jahre betrieben werden, ansonsten ist der Zuschuss zurück zu zahlen.