Betreff
Jahresabschluss der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 31.12.2009 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Stadtdirektors c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
2/0857/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2008 wurde am 02.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 13.05.2014 erstellt.  Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, trotz des erzielten Jahresfehlbetrages in Anbetracht des Vorhandenseins liquider Mittel und der geringen Kreditverschuldung als zufriedenstellend zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 248.151,94 Euro wird in Höhe von 110.461,09 aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses tlw. gedeckt. Der Überschuss aus dem a. o. Ergebnis in Höhe von 2.952,63 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des a.o. Ergebnisses zugeführt. Die Rücklage aus Überschüssen des a.o. Ergebnisses in Höhe von nunmehr 26.504,50 Euro wird zur tlw. Deckung des Defizites aus dem a.o. Ergebnis verwendet. Das verbleibende Defizit des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 111.186,35 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen.

d)      Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe 7.092,27 Euro im Budget 3 des Ergebnishaushaltes sowie den überplanmäßig in Anspruch genommenen Haushaltsermächtigungen im investiven Haushalt im Budget 0 in Höhe von 10.921,10 Euro und im Budget 3 in Höhe von 8.094,63 Euro wird zugestimmt.