Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2008 wurde am 02.04.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 13.05.2014
erstellt. Wesentliche Mängel wurden
nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
trotz des erzielten Jahresfehlbetrages in Anbetracht des Vorhandenseins
liquider Mittel und der geringen Kreditverschuldung als zufriedenstellend zu
bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2009 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in
Höhe von 248.151,94 Euro wird in Höhe von 110.461,09 aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses tlw. gedeckt. Der Überschuss aus dem
a. o. Ergebnis in Höhe von 2.952,63 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des
a.o. Ergebnisses zugeführt. Die Rücklage aus Überschüssen des a.o. Ergebnisses
in Höhe von nunmehr 26.504,50 Euro wird zur tlw. Deckung des Defizites aus dem
a.o. Ergebnis verwendet. Das verbleibende Defizit des ordentlichen Ergebnisses
in Höhe von 111.186,35 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe
7.092,27 Euro im Budget 3 des Ergebnishaushaltes sowie den überplanmäßig in
Anspruch genommenen Haushaltsermächtigungen im investiven Haushalt im Budget 0
in Höhe von 10.921,10 Euro und im Budget 3 in Höhe von 8.094,63 Euro wird
zugestimmt.