Sachverhalt:
Für den Bau des
Radweges wurden verschiedene Grundstücke durch die Bundesstraßenverwaltung
erworben. Für den Radwegausbau müssen verschiedene Ersatzmaßnahmen geschaffen
werden.
Die
Bundesstraßenverwaltung hat daher die Fläche für Ausgleichsmaßnahmen genutzt
und bepflanzt. Die Bundesstraßenverwaltung veräußert solche Flächen in der
Regel an die Gemeinden, in denen die Fläche liegt. Ziel dessen ist, sich von
der Unterhaltungspflicht zu befreien und der Gemeinde diese aufzuerlegen.
Derartige Übergaben
von Ausgleichflächen dürfen nur an die öffentlichen Institutionen erfolgen, da
nur diese die Einhaltung gewährleisten können. Die Bundesstraßenverwaltung
berechnet die Höhe der Ausgleichszahlungen nach den Ablöserichtlinien für
landschaftliche Gewerke.
Die Bepflanzung wurde damals fachgerecht durchgeführt, die Planzungen wurden überwacht und gepflegt und die Gewährleistungsfrist ist bereits abgelaufen.
Beschlussvorschlag:
Von der
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) wird das Flurstück 16/7
der Flur 2 in der Gemarkung Platenlaase erworben. Das Grundstück hat eine
Fläche von 1.203 m². Bei einem Kaufpreis von 0,25 € je m² ergibt sich ein
Gesamtkaufpreis in Höhe von 300,75 €.
Auf dem Flurstück wird eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die Bundesrepublik Deutschland mit folgendem Inhalt eingetragen: Das Flurstück wird als Ausgleichsmaßnahme dauerhaft mit einer ca. 10 m breiten Hecke aus Wildgehölzen bepflanzt. Die Gemeinde Jameln verpflichtet sich zur dauerhaften Pflege und Unterhaltung dieser Bepflanzung. Hierfür zahlt die Bundesrepublik Deutschland einen einmaligen Ablösebetrag in Höhe von 1.500,-- € an die Gemeinde.