Sachverhalt:
Der Vorlage ist der
Antrag des Rh Dehde als Anlage beigefügt.
Bei der Straße
„Jeetzelallee“ handelt es sich um Gemeindestraße, welche sich im Eigentum und
in der Straßenbaulast der Stadt Dannenberg (Elbe) befindet. Zuständig für die
Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht ist die Stadt Dannenberg (Elbe).
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue ist somit nicht zuständig.
Zu ihrer
Information werden die Fragestellungen von Rh Dehde aber dennoch beantwortet.
Im Verlauf der
Jeetzelallee gibt es mehrere Einmündungen, an denen es in den vergangenen
Jahren zu Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern und auch in seltenen
fällen zwischen Kraftfahrzeugen gekommen ist.
Diese Bereiche
waren auch mehrfach im Unfallschwerpunktbericht der
Verkehrssicherheitskommission des Landkreises Lüchow-Dannenberg verzeichnet.
Die politischen
Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe) haben sich über die Jahre intensiv mit dem
Problem befasst und mehrere nachsteuernde Verbesserungsmöglichkeiten
beschlossen und umgesetzt. So wurden im Jahre 2008 die Radwegefurten an allen
Einmündungsbereichen in Rot markiert und an die Fahrbahn der Jeetzelallee heran
gelegt. Im Jahre 2011 wurde an allen Einmündungsbereichen eine
Stoppstraßenregelung für den auf die Jeetzelallee auffahrenden Verkehr
eingeführt.
Auf die von der Verkehrssicherheitskommission in 2012 empfohlene 3 monatige
Testphase einer Beampelung am Einmündungsbereich „Werder“ wurde aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten für den
Probebetrieb von knapp 14.000 € verzichtet.
Es wird die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Neuordnung der
Verkehrsbeziehungen in der Stadt seitens der Ratsgremien gesehen. Aus diesem
Anlass wurde in 2013 wurde ein
Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, dass eine Neuordnung der
Verkehrsbeziehungen untersuchen soll, gerade auch mit dem Ziel den Radverkehr
so bevorzugt in die Stadt zu führen, dass die Situation entlang der „Jeetzelallee“
weiter verbessert wird.
In einem Schreiben
an die Stadt Dannenberg (Elbe) hat die Verkehrssicherheitskommission in 2013
festgestellt, dass seitens der Stadt zunächst keine weiteren technischen
Maßnahmen veranlasst wurden, die Verkehrssicherheitskommission deshalb keine
Veranlassung sieht, sich in das Verfahren weiter einzubinden, bis seitens
der Stadt wieder an die Kommission
herangetreten wird. Dies ist seitens der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Kenntnis genommen
worden.
Da die Stadt
Dannenberg (Elbe) straßenbaulastpflichtig für die Straße „Jeetzelallee“ ist,
ist sie im Rahmen ihrer Straßenbaulastpflicht natürlich haftungsrechtlich in
der Verantwortung, wie bei jeder anderen in ihrer Straßenbaulast befindlichen
Straße auch.