Betreff
Verkehrssicherheit im Bereich der Straße Jeetzelallee in der Stadt Dannenberg (Elbe) Anfrage Ratsmitglied Dehde
Vorlage
30/0855/2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Der Vorlage ist der Antrag des Rh Dehde als Anlage beigefügt.

 

Bei der Straße „Jeetzelallee“ handelt es sich um Gemeindestraße, welche sich im Eigentum und in der Straßenbaulast der Stadt Dannenberg (Elbe) befindet. Zuständig für die Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht ist die Stadt Dannenberg (Elbe). Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue ist somit nicht zuständig.

Zu ihrer Information werden die Fragestellungen von Rh Dehde aber dennoch beantwortet.

 

Im Verlauf der Jeetzelallee gibt es mehrere Einmündungen, an denen es in den vergangenen Jahren zu Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern und auch in seltenen fällen zwischen Kraftfahrzeugen gekommen ist. 

Diese Bereiche waren auch mehrfach im Unfallschwerpunktbericht der Verkehrssicherheitskommission des Landkreises Lüchow-Dannenberg verzeichnet.

Die politischen Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe) haben sich über die Jahre intensiv mit dem Problem befasst und mehrere nachsteuernde Verbesserungsmöglichkeiten beschlossen und umgesetzt. So wurden im Jahre 2008 die Radwegefurten an allen Einmündungsbereichen in Rot markiert und an die Fahrbahn der Jeetzelallee heran gelegt. Im Jahre 2011 wurde an allen Einmündungsbereichen eine Stoppstraßenregelung für den auf die Jeetzelallee auffahrenden Verkehr eingeführt.
Auf die von der Verkehrssicherheitskommission in 2012 empfohlene 3 monatige Testphase einer Beampelung am Einmündungsbereich „Werder“ wurde aufgrund  der unverhältnismäßig hohen Kosten für den Probebetrieb von knapp 14.000 € verzichtet.
Es wird die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Neuordnung der Verkehrsbeziehungen in der Stadt seitens der Ratsgremien gesehen. Aus diesem Anlass wurde in  2013 wurde ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, dass eine Neuordnung der Verkehrsbeziehungen untersuchen soll, gerade auch mit dem Ziel den Radverkehr so bevorzugt in die Stadt zu führen, dass die Situation entlang der „Jeetzelallee“ weiter verbessert wird.

 

In einem Schreiben an die Stadt Dannenberg (Elbe) hat die Verkehrssicherheitskommission in 2013 festgestellt, dass seitens der Stadt zunächst keine weiteren technischen Maßnahmen veranlasst wurden, die Verkehrssicherheitskommission deshalb keine Veranlassung sieht, sich in das Verfahren weiter einzubinden, bis seitens der  Stadt wieder an die Kommission herangetreten wird. Dies ist seitens der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Kenntnis genommen worden.

 

Da die Stadt Dannenberg (Elbe) straßenbaulastpflichtig für die Straße „Jeetzelallee“ ist, ist sie im Rahmen ihrer Straßenbaulastpflicht natürlich haftungsrechtlich in der Verantwortung, wie bei jeder anderen in ihrer Straßenbaulast befindlichen Straße auch.