Sachverhalt:
Die Naturgas
Langendorf GbR möchte ein Nahwärmenetz in der Gemeinde Langendorf, Ortslage
Langendorf, verlegen. Das Leitungsnetz wird teilweise im Straßenseitenraum der
Gemeindestraßen verlegt, des Weiteren werden diese 16 mal gequert.
Ferner wird die
Leitung auch im Bereich der Kreisstraße verlegt. Hierzu hat der Antragsteller
einen entsprechenden Antrag beim Landkreis gestellt. Für diese Flächen, für die
der Landkreis Eigentümer ist, wird
seitens des Landkreises eine Sondernutzungsvereinbarung geschlossen. Der Teil
der Kreisstraße, welcher sich im Eigentum der Gemeinde Langendorf befindet, ist
im Rahmen des zu schließenden Vertrages einzubeziehen.
Nach den hier
vorliegenden Unterlagen wird die in Anspruch genommene öffentliche Fläche ca.
1.378 m betragen. Weiterhin müssen die
Gemeindestraßen 16 mal gequert werden.
In vergleichbaren
Fällen im Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue ist das Nutzungsentgelt wie folgt
berechnet worden:
Bis 100 m =>
0,30 Euro/lfd. m
Ab 101 bis 1.000 m =>
0,20 Euro/lfd. m
Ab 1.001 m =>
0,10 Euro/lfd. m.
Für jede Querung
wurde ein Entgelt von 10,00 Euro vereinbart.
Dementsprechend
ergibt sich für diese Nutzung ein jährliches Nutzungsentgelt von 407,70 Euro.
Eine entsprechende
Vereinbarung ist zu schließen, in der auch die ordnungsgemäße Wiederherstellung
vereinbart wird und wie ggfs. mit Schäden umzugehen ist.
Der beantragten offenen Bauweise für die Querung der Gemeindestraßen wird nicht zugestimmt, weil sich die Oberflächen der angesprochenen Bereiche in einem sehr guten Zustand befinden. Dieser würde bei einer offenen Bauweise zerstört. Die Oberfläche kann bei diesem Verfahren nicht in gleicher Güte und Qualität herstellt werden. Deshalb sollten alle Querungen in geschlossener Bauweise (Spülbohrverfahren oder Pressdruckverfahren) herstellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Naturgas Langendorf GbR, Langendorf, wird im Rahmen eines noch zu schließenden Vertrages gestattet, eine Wärmeleitung im Bereich der Gemeinde Langendorf zu verlegen. Für die Nutzung der Straßen und Straßenseitenräume wird ein jährliches Nutzungsentgelt von 407,70 Euro vereinbart. Die beantragten Querungen sind im geschlossenen Verfahren (Spülbohrverfahren oder Pressdruckverfahren) herzustellen.