Betreff
Bebauungsplan Parparer Weg - Teilneufassung, Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0791/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Karwitz beabsichtigt das Sondergebiet „Wochenendhausgebiet Parparer Weg“ in ein allgemeines Wohngebiet zu ändern.

Die Prüfung hat ergeben, dass sich die Planung nicht mit einer kostensparenden textlichen Änderung lösen lässt. Eine Planzeichnung, bzw.  eine Teilneufassung des Bebauungsplanes ist  erforderlich, weil

·        die alte Planzeichnung teilweise deutlich von den Liegenschaftskarte abweicht und

·        der Änderungsumfang quasi alle Planinhalte betrifft.

 

Folgende Probleme liegen vor und sind im Zuge der Neuplanung  zu lösen:

 

Festsetzung alter Plan:                                Problem / Verstoß Ortsrecht:                   Neuer Plan:

SO Wochenendgebiet                                  Dauerwohnen ist unzulässig                      WA ausweisen statt SO

Wochenendgebiet

Wochenendhäuser max .70 qm                               Gebäude sind teilw. > 70 qm                     Hausgrößenbeschränkung

aufheben

Mindestgrundstücksgröße 1.250 qm     Grundstücke sind überw. <1.250 qm     Mindestgrundstücksgröße

Aufheben

 

GRZ/GFZ ist aufgehoben                            unbest. Baurecht                                           GRZ festsetzen, (Umfang an

Nebenanlagen regeln)

 

I ohne Dachgeschossausbau                     teilw. 2 Nutzebene in Hanglage                               DG-Ausbau gem. NBauO

zulassen

Baugrenzen                                                      Gebäude liegen teilw. außerhalb            Baufelder erweitern

 

Verkehrsflächenabgrenzung                     Konflikte in Falle des Ausbaus                  Verkehrsflächen an

Unbestimmt                                                                                                                                   Wegeparzelle anpassen

 

Erschließung Müllfahrzeug /Abwasser  nördl. Weg topographisch schwierig      Bestandsituation absichern

 

Erschließungsweg teilw.                              nördl. Weg nicht im komm. Eigentum   Erschließungsbedarf klären,

nicht ausgebaut                                                                                                                            ggf. Weg erwerben und

ausbauen

unbestimmtes Kahlschlagsverbot           Verkehrssicherungspflicht                         textl. Baumerhalt von gesunden Laubbäumen    

 

Waldbrandschutz nicht eingehalten       Probleme im Bauleitplanverfahren        Städtebaulicher Vertrag zur

Entwicklung von Laubwald,

Löschwasser ?

 

ev. Baugestaltsatzung von 1964               ev. Verstöße im Gebäudebestand         Gestaltsatzung prüfen und

ggf. aufheben oder

anpassen

 

 

Bei der Planung handelt es sich  um eine Nachverdichtung im Siedlungsbestand, sodass das

beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB  anzuwenden ist.

Auf Kompensationsaufwendungen kann voraussichtlich verzichtet werden.

 

Aufgrund der hohen Waldanteile in dem Gebiet kann dies von der Naturschutzbehörde des Landkreises  als kritisch angesehen werden – es könnten artenschutzrechtliche Untersuchungen im Verfahren gefordert werden, die in einem solchen Fall noch zusätzlich zu beauftragen wären.

 

In Wochenendgebieten, welche als Erholungsgebiet von den Bewohnern angesehen werden können sehr unterschiedliche Interessen bei den Bewohnern bestehen.

Um die Planung möglichst reibungslos durchzuführen ist ein früher Einbezug der Anwohner dringend zu empfehlen, auch wenn das im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich wäre.

 

Hinweis des Fachdienstes Haushalt:

 

Der Haushaltsplan 2014 sieht für die Bebauungsplanung keine besonderen Mittel vor. Der Mehraufwand müsste daher aus dem Budget des Fachdienstes 30 gedeckt werden. Hier sind für Sachaufwendungen insgesamt 36.500 € bereitgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind davon noch 30.755,58 € verfügbar, wovon wiederum rund 10.000 € für Strom (Straßenbeleuchtung) etc. gebunden sind. Die Planung könnte aus den verbleibenden Mitteln bestritten werden. Dieses würde allerdings bedeuten, auf Unterhaltungsmaßnahmen nahezu komplett verzichten zu müssen.

 

Bei einer anteiligen oder kompletten Gegenfinanzierung der Planungskosten durch die Grundstückseigentümer würde nur der für die Gemeinde verbleibende Restbetrag das Budget des Fachdienstes 30 belasten. Es müsste allerdings vertraglich sichergestellt werden, dass die Einzahlungen in der selben Rechnungsperiode erfolgen wie die Auszahlungen für die Planung.

 

Im Haushaltsplan 2007 hatte die Gemeinde bereits einmal Mittel für die Änderung des B-Planes (damals ging man von 6.000 € aus) vorgesehen, die Durchführung aber an eine vollständige Kostenübernahme durch die Grundstückseigentümer geknüpft. Da diese dazu nicht bereit waren, wurden die B-Planänderung nicht durchgeführt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)            Das Verfahren zur Teilneufassung des Bebauungsplans „Parparer Weg“ wird eingeleitet.

b)           Die Kosten für das Änderungsverfahren werden von der Gemeinde Karwitz getragen