Betreff
Jahresabschluss der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 31.12.2008 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Stadtdirektors c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
2/0785/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2008 wurde am 06.03.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 27.03.104 erstellt.  Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, angesichts des erzielten Jahresüberschusses sowie des Abbaus der Liquiditätskredite als zufriedenstellend zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2008 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2008 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der  Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 139.330,90 Euro wird in Höhe von 34.332,83 Euro zur Deckung des Defizites des ordentlichen Ergebnisses verwendet und in Höhe von 104.998,07 Euro den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.