Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2008 wurde am 06.03.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 27.03.104
erstellt. Wesentliche Mängel wurden
nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
angesichts des erzielten Jahresüberschusses sowie des Abbaus der
Liquiditätskredite als zufriedenstellend zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2008 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2008 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss
aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 139.330,90 Euro wird in Höhe von
34.332,83 Euro zur Deckung des Defizites des ordentlichen Ergebnisses verwendet
und in Höhe von 104.998,07 Euro den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses zugeführt.