Sachverhalt:
In Niedersachsen
sind die Landkreise Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das
Land Niedersachsen zuständig. Das Land hat die Landesnahverkehrsgesellschaft
mbH (LNVG) mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut.
Rechtsgrundlage für
den ÖPNV ist das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG). Als grundlegende Verpflichtung
haben die Landkreise alle 5 Jahre einen Nahverkehrsplan aufzustellen (§ 6 Abs.
1 NNVG). In diesem sollen der Bestand und die Ziele und Maßnahmen für den ÖPNV
im jeweiligen Kreisgebiet unter Berücksichtigung der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers dargestellt werden. Nach dem NNVG haben
die Landkreise die Nahverkehrspläne fortzuschreiben.
Der Kreistag des
Landkreises Lüchow-Dannenberg hat am 28.06.2007 den Nahverkehrsplan 2007-2012
beschlossen. Als wichtige umgesetzte Maßnahmen nennt der Landkreis den ab
01.04.2007 eingeführten Wendlandtarif (einheitlicher und für alle Buslinien
geltender preislich abgesenkter Tarif, Einführung einer Wendlandkarte (5 Pers.
Sa/So) und einer Schülerfreizeitkarte), die seit 01.10.2006 eingerichtete Rufbuslinie
Dannenberg-Dömitz, die seit 01.10.2010 eingerichtete Rufbuslinie
Lüchow-Wustrow-Salzwedel, die kürzlich eingerichtete Rufbuslinie
Lütkenwisch-Lenzen in Brandenburg, die Ausdehnung des HVV-Tarifs (Hamburger
Verkehrsverbund) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 auf die Gesamtstrecke der
Wendlandbahn Lüneburg-Dannenberg, also auch auf die Haltestellen und Bahnhöfe
Leitstade, Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) und die Verbesserungen der
Verknüpfungen von Bus und Bahn durch optimierte Abstimmungen der
Verkehrsunternehmen, der Landkreise, des Fahrgastrates und der
landkreisberatenden Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO).
Ziel war auch die
Gründung einer Kreisverkehrsgemeinschaft mit der kreiseigenen
Lüchow-Schmarsauer-Eisenbahn GmbH (LSE) und anderen Verkehrsunternehmen, um
durch Synergieeffekte Einsparungen und eine Verbesserung der Leistungsangebote
zu erreichen. Die Gründung konnte aufgrund der Komplexität der Thematik und der
unterschiedlichen Interessen der Beteiligten bisher nicht erreicht werden.
Aufgrund dieser Sachlage und der schlechten Haushaltslage des Landkreises
konnten eine Reihe von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan nicht umgesetzt werden
und sind in den Entwurf des neuen Nahverkehrsplans wieder aufgenommen worden.
Der Kreisausschuss
des Landkreises hat am 04.03.2013 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans und
am 03.06.2013 die Auftragsvergabe an die VNO, Stade, beschlossen. Der 1. Entwurf des Nahverkehrsplans liegt
nunmehr vor.
Nach § 6 Abs. 4
NNVG sind die Verkehrsunternehmen, benachbarten Aufgabenträger, kreisangehörige
Gemeinden und Samtgemeinden, Verbandsmitglieder, Straßenbaulastträger, die LNVG
und Verbände, die die Interessen der Fahrgäste vertreten am Verfahren zu
beteiligen. Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 10.02.2014 ist das
Beteiligungsverfahren eröffnet worden. Die Kreisverwaltung hat die zu
Beteiligenden mit Schreiben vom 11.03.2014 aufgefordert, bis zum 25.04.2014
eine Stellungnahme abzugeben.
Die Erörterung der
beim Landkreis eingehenden Stellungnahmen und die Erarbeitung des 2. Entwurfs
des Nahverkehrsplans sind am 27.05.2014 im Fachausschuss des Landkreises, am
17.06.2014 im Kreisausschuss und am 23.06.2014 im Kreistag geplant.
Der 1. Entwurf des
Nahverkehrsplans kann unter dem Link: www.luechow-dannenberg.de/nahverkehrsplan unter Dokumente eingesehen werden. In der
Anlage werden das Inhaltsverzeichnis, der Abschnitt 3 „Bewertung und
Mängelanalyse“ und Abschnitt 4 „Ziele und Maßnahmen / Finanzierung und
Umsetzung“ der Vorlage beigefügt. Auf die Übersendung des Abschnittes 1
„Grundlagen und Rahmenbedingungen“, des Abschnittes 2 „Bestandserhebung“ und
der Seiten 54 bis 58, 65 bis 68 und 74 bis 83 (Bedienungs- und
Verbindungsqualitäten für die Orte Clenze, Gartow, Lüchow und Wustrow) wird
aufgrund des Umfanges und weil für eine Beurteilung die der Vorlage
beiliegenden Unterlagen ausreichend sind, verzichtet. Papierfassungen können
bei Bedarf im Fachdienst Bau und Planung angefordert werden.
Die im Entwurf des
Nahverkehrsplans genannten Bewertungen und Mängelanalyen (Abschnitt 3) sind aus
Sicht der Verwaltung nachvollziehbar und die Ziele und Maßnahmenvorschläge
(Abschnitt 4) zu begrüßen. Das trifft für die Gemeinden und Städte insbesondere
auf das Ziel zu, die Grundversorgung für Orte mit 50-200 Einwohnern von 3
Fahrten pro Tag auf 3 Fahrten pro Tag und Richtung zu erhöhen, also zu
verdoppeln (P. 4.2.1, S. 94 und 4.2.4, S. 103, hohe Priorität) und für den
Einsatz des Landkreises, ein wirtschaftliches und attraktives
Schienenverkehrsnetz anzubieten (P. 4.2.10, S. 109, hohe Priorität).
Die Maßnahmen
stehen immer unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Das betrifft nicht nur
den Landkreis als Träger des ÖPNV, sondern auch die Verkehrsunternehmen und die
Samtgemeinden, Gemeinden und Städte. Die Gemeinden und Städte sind Kostenträger
bzw. Teilkostenträger bei folgenden Maßnahmen: „Verbesserung der
flächendeckenden Erschließung der Orte an schulfreien Tagen“ (P. 4.2.3, S. 97,
höhere Priorität) und „Verbesserung der Bedienungs-/Verbindungsqualität
Orte–Grundzentrum (P. 4.2.4, S. 99 und 100, höhere Priorität). Die
Samtgemeinden, Gemeinden und Städte sind als Straßenbauträger Kostenträger bei
folgenden Maßnahmen: „Einbindung des ÖPNV in die Regional- und Bauleitplanung“
(P. 4.2.3, S. 98, mittlere Priorität), „Befahrbarkeit von Straßen“ (P. 4.2.7,
S. 106, höhere Priorität) und „Barrierefreie Gestaltung von Haltestellen“
(P.4.2.8, S. 107, höhere Priorität).
Das seit dem
01.01.2013 geltende neue Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert bis zum
01.01.2022 eine umfassende Barrierefreiheit. Dies betrifft u.a. die Gestaltung
der Haltestellen und die Befahrbarkeit von Straßen für Niederflurbusse. Hier
können erhebliche Kosten auf die Samtgemeinden, Gemeinden und Städte zukommen.
Der Landkreis plant in Zusammenarbeit mit den Kommunen ein Gesamtkonzept zu
erarbeiten. Zur Vorbereitung richtet der Landkreis einen Gesprächskreis ein, um
mit Vertretern von Behindertenorganisationen, Verkehrsunternehmen und dem Fahrgastrat
eine Liste zu erarbeiten, welche Haltestellen barrierefrei gestaltet werden
sollten (P 4.2.11, S. 112, hohe Priorität).
In der
Bestandsdarstellung wird die Fähre Hitzacker (Elbe) -Bitter als Personenfähre
dargestellt und im Abschnitt 4 „Ziele und Maßnahmen“ nicht erwähnt. Hier ist
die Bestandsdarstellung dahingehend zu ergänzen, dass in den nächsten 2 Jahren
der Neubau eines Fähranlegers in Hitzacker und der Einsatz einer Autofähre
geplant sind und dass der östliche Fähranleger bereits hergestellt wurde. In
diesem Zusammenhang ist die Verbesserung der
Verknüpfung zwischen der Elbfähre und dem ÖPNV zu prüfen und unter Punkt
4.2.4 auf Seite 102 unter „Verbesserung der Verknüpfungsqualität …“ ein
entsprechender Hinweis aufzunehmen. Zurzeit besteht in Hitzacker (Elbe) die
ÖPNV-Verbindung an der mehrere hundert Meter entfernten Haltestelle auf dem
Parkplatz Bleichwiese mit einer guten Bedienungsqualität. In Bitter besteht die
Haltestelle Herrenhof Fähre in 350m Entfernung zum Fähranleger, allerdings mit
einer schlechten Bedienungsqualität.
Beschlussvorschlag:
Den Zielen und
Maßnahmen des Entwurfes des Nahverkehrsplans wird zugestimmt. Es ist eine
Ergänzung hinsichtlich der geplanten Autofähre Hitzacker-Bitter aufzunehmen.