Betreff
Feststellung des Sitzverlustes des Ratsherrn Karl-Otto Porip
Vorlage
11/0766/2014
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Herr Porip hat
seinen Wohnsitz aus der Gemeinde Göhrde in die Stadt Hitzacker (Elbe) verlegt.
Aus diesem Grund verliert er gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) seinen Sitz im Rat der Gemeinde Göhrde.
Grundsätzlich geht bei einem Sitzverlust der Sitz auf die nächste Ersatzperson
des Wahlvorschlages über. Herr Porip war einziger Bewerber des Wahlvorschlages
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in der Gemeinde Göhrde. Eine Ersatzperson ist somit nicht
vorhanden. Der Sitz im Rat der Gemeinde Göhrde bleibt deshalb unbesetzt.
Der Rat hat den
Sitzverlust durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Sitzverlust der
Ratsherrn Karl-Otto Porip wird festgestellt.