Betreff
Feststellung des Sitzverlustes des Ratsherrn Karl-Otto Porip
Vorlage
11/0766/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Porip hat seinen Wohnsitz aus der Gemeinde Göhrde in die Stadt Hitzacker (Elbe) verlegt. Aus diesem Grund verliert er gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) seinen Sitz im Rat der Gemeinde Göhrde. Grundsätzlich geht bei einem Sitzverlust der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über. Herr Porip war einziger Bewerber des Wahlvorschlages BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in der Gemeinde Göhrde. Eine Ersatzperson ist somit nicht vorhanden. Der Sitz im Rat der Gemeinde Göhrde bleibt deshalb unbesetzt.

Der Rat hat den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Sitzverlust der Ratsherrn Karl-Otto Porip wird festgestellt.