Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2007 wurde am 24.02.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 17.03.104
erstellt. Wesentliche Mängel wurden
nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
angesichts des erzielten Überschusses sowie des Rückgangs des Umfangs der
Liquiditätskredite um fast 119.000 € als noch zufriedenstellend zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Es sind
2007 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden:
Budget Bau: 35.565,11 Euro.
Aufwendungen, die für die Pflege der touristischen Anlagen, wie Kurpark,
Kurgarten, Weinberg usw. entstanden sind, die nach dem Neubildungsvertrag der
Samtgemeinde Elbtalaue der Stadt Hitzacker (Elbe) obliegen und die bei der
Haushaltsplanung noch nicht berücksichtigt worden sind.
Budget Bürgerservice: 10.750,25 Euro. Aufwendungen
bei der Durchführung der Märkte.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2007 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2007 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss
aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.463,02 Euro wird der Rücklagen aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
d) Der
Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 23.551,87 Euro wird
der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
e) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von
46.315,36 Euro wird zugestimmt.