Betreff
Zuwendung "Neubau eines Aussichtsturmes auf dem Hohen Mechtin"
Vorlage
00/0748/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Hohe Mechtin ist mit 142 Metern über Normalnull die höchste Erhebung des Drawehn-Höhenzugs, des Landkreises Lüchow-Dannenbergs sowie des gesamten Naturparks Elbhöhen-Wendland.

Der dort seit 1971 stehende Aussichtsturm musste 2013 aufgrund von Baufälligkeit abgerissen werden. Der Hohe Mechtin hat sich in den letzten Jahrzehnten durch den Aussichtsturm als Ausflugsziel von Wanderern, aber auch von Vereinen, Schulen und Kindergärten der umliegenden Region etabliert, weswegen die Errichtung eines neuen Aussichtsturmes angestrebt wird.

 

Beim Neubau des Turmes ist eine „Ganzbaum-Konstruktion“ vorgesehen, da diese für die Region am typischsten ist und diese aufgrund der natürlichen Formen der Hauptpfosten (Verwendung ganzer Stämme) am besten in die Landschaft einpasst.

Mit dem Neubau eines neuen Aussichtsturmes soll der ländliche Tourismus im Hinterland zur Elbe gestärkt werden. Insbesondere soll der Wandertourismus attraktiviert sowie die umliegende Gastronomie gefördert werden. Der Standort für den geplanten Aussichtsturm liegt am Drawehn-Höhenweg, der einer von drei Teilabschnitten des Wendland-Rundweges ist.

 

Der Neubau eines Aussichtsturmes reiht sich in eine Kette von in den letzten Jahren durch das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue errichteten Aussichtstürmen entlang der Elbe (Schnackenburg, Langendorf, Drethem/Kniepenberg) ein.

Hier kommt die Finanzierung durch das Biosphärenreservat nicht in Frage, da der Standort außerhalb des Biosphärenreservates liegt.

 

Aus diesem Grunde hat der Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V. entsprechend eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses einen Antrag auf Förderung des Projektes "Neubau eines Aussichtsturmes auf dem Hohen Mechtin" aus Mitteln des EFRE nach der Richtlinie Natur erleben gestellt.

Die Ziele der Richtlinie sind die Förderung der Artenvielfalt, des Naturschutzes und des Naturerlebens, die Förderung des natürlichen Reichtums als Potential für einen nachhaltigen Tourismus und die Sicherung des Erholungswertes von Natur und Landschaft.

 

Für den  Neubau in der Ganzbaumvariante entsprechend des Aussichtsturmes Schwedenschanze (Höhbeck) entstehen Gesamtkosten in Höhe von 220.000,00 € brutto.

 

Mit Bescheid vom 27.1.2014 hat die NBank dem Naturpark eine Zuwendung mit einem Fördersatz von 75 % mithin 165.000,00 € bewilligt.

 

Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2014. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Eine Realisierung des Projektes ist daher nur bei zeitnahem Beginn möglich.

 

Darüber hinaus sind der NBank noch Eigenmittel in Höhe von 55.000,00 € nachzuweisen. Diese sind wie folgt vorgesehen:

 

·          30.000,00 € Samtgemeinde Elbtalaue

·          15.000,00 € Gemeinde Zernien

·            5.000,00 € Gemeinde Waddeweitz

·            5.000,00 € Naturpark Elbhöhen-Wendland

Bei der Samtgemeinde Elbtalaue stehen haushaltsmäßig noch rund 83.000,00 € aus dem Leader-Kontingent zur Verfügung. Diese Mittel sind zur Kofinanzierung von Projekten vorgesehen, die den gemeinsamen Zielen der Leader-Region Elbtalaue dienen. Dieses ist beim Aussichtsturm Hoher Mechtin der Fall, weil er sich in das überregionale Besucherlenkungskonzept einbindet und dem Tourismusziel zur Vernetzung und Qualitätsverbesserung im Thementourismus dient. Es wird daher vorgeschlagen dem Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V. aus diesem Kontingent 30.000,00 € für den Neubau des Aussichtsturmes auf dem Hohen Mechtin zu gewähren.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue gewährt dem Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V. aus Mitteln des Leader-Kontingentes eine Zuwendung in Höhe von 30.000,00 € für das Projekt "Neubau eines Aussichtsturmes auf dem Hohen Mechtin".