Sachverhalt:
Die
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Dannenberg(Elbe) ist zuletzt 1998 geändert
worden und befindet sich nicht mehr auf aktuellem Rechtsstand. Die
Aktualisierung von Einzelregelungen würde einen nur schwer überschaubaren
Umfang erreichen und es bestünde die Gefahr inkonsistenter Regelungen.
Es wird daher eine
komplette Neufassung der Satzung empfohlen, um die rechtssichere Refinanzierung
künftiger Straßenausbaumaßnahmen sicherzustellen.
Die
Satzungsneufassung beinhaltet keine grundsätzlichen Neuregelungen, insbesondere
die Kostenaufteilungssätze zwischen Stadt und Anliegern bleibt unverändert.
Wesentliche Änderungen der Beitragsbelastung durch die Neuregelung der
Kostenverteilung unter den Anliegern sind ebenfalls nicht zu erwarten.
Hauptsächlich
bedarf die Verteilungsregelung (neu: §§ 6 – 8) der Anpassung, da u.a. die
Regelung für Außenbereichsflächen nicht mehr den aktuellen rechtlichen
Anforderungen genügt. Dies betrifft die vorteilsgerechte Verteilung der auf die
Anlieger (in unveränderter Gesamthöhe) entfallenden Ausbaukosten.
Sowohl die
Einteilung der Straßenkategorien als auch die Anliegeranteile an den
Ausbaukosten bleiben unverändert. Zu bemerken ist dazu, dass die Anteilssätze
lt. ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung zueinander in einem
vorteilsgerechten Verhältnis stehen müssen. Eine Änderung des proportional abgestimmten
Gefüges würde ein hohes Beanstandungsrisiko hervorrufen.
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte
Satzung der Stadt Dannenberg(Elbe) über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen
(Straßenausbaubeitragssatzung) wird beschlossen.