Betreff
Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung
Vorlage
22/0746/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Dannenberg(Elbe) ist zuletzt 1998 geändert worden und befindet sich nicht mehr auf aktuellem Rechtsstand. Die Aktualisierung von Einzelregelungen würde einen nur schwer überschaubaren Umfang erreichen und es bestünde die Gefahr inkonsistenter Regelungen.

Es wird daher eine komplette Neufassung der Satzung empfohlen, um die rechtssichere Refinanzierung künftiger Straßenausbaumaßnahmen sicherzustellen.

 

Die Satzungsneufassung beinhaltet keine grundsätzlichen Neuregelungen, insbesondere die Kostenaufteilungssätze zwischen Stadt und Anliegern bleibt unverändert. Wesentliche Änderungen der Beitragsbelastung durch die Neuregelung der Kostenverteilung unter den Anliegern sind ebenfalls nicht zu erwarten.

 

Hauptsächlich bedarf die Verteilungsregelung (neu: §§ 6 – 8) der Anpassung, da u.a. die Regelung für Außenbereichsflächen nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen genügt. Dies betrifft die vorteilsgerechte Verteilung der auf die Anlieger (in unveränderter Gesamthöhe) entfallenden Ausbaukosten.

 

Sowohl die Einteilung der Straßenkategorien als auch die Anliegeranteile an den Ausbaukosten bleiben unverändert. Zu bemerken ist dazu, dass die Anteilssätze lt. ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung zueinander in einem vorteilsgerechten Verhältnis stehen müssen. Eine Änderung des proportional abgestimmten Gefüges würde ein hohes Beanstandungsrisiko hervorrufen.

 


Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Satzung der Stadt Dannenberg(Elbe) über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) wird beschlossen.