Sachverhalt:
Familie
Siebers-Schäfer hat mit Schreiben vom 03.03.2014 folgende Anfrage gestellt:
Der Bebauungsplan
„Am Krähenberg“ setzt ein Wochenendhausgebiet gem. § 10 Abs. 3 BauNVO fest. Ein
Wochenendhausgebiet dient nach seiner Zweckbestimmung zum zeitlich begrenzten
Aufenthalt an den Wochenenden, in den Ferien oder in sonstiger Freizeit. Das
Bewohnen eines Wochenendhauses auf Dauer oder gar eine gewerbliche Nutzung
würde eine baurechtswidrige Nutzung darstellen.
Für eine
gewerbliche Nutzung, wie von Familie Siebers-Schäfer vorgesehen, müsste der
Bebauungsplan in ein allgemeines Wohngebiet geändert werden.
Eine Änderung der
Nutzungsart für einzelne Grundstücke ist nicht möglich.
Eine entsprechende
Ablehnung seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) wird der Familie Siebers-Schäfer
zugesandt.