Betreff
Steuerung der Straßenbeleuchtungsanlage
Vorlage
30/738/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Vortrag in der Sitzung.
Die Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Gusborn wurde in der Vergangenheit per Tonfrequenz-Rundsteueranlage vom bisherigen Netzbetreiber, E.ON Avacon Netz, auf Grundlage des, im Jahre 1992 mit einer Laufzeit von 20 Jahren geschlossenen Konzessionsvertrages sowie des Straßenbeleuchtungsvertrages geregelt.
Die neue Netzbetreiberin, EVE Netz GmbH, unterbreitet der Gemeinde Gusborn den anliegend beigefügten Betriebsführungsvertrag über die Steuerung der Straßenbeleuchtungsanlage. Die bei Abschluss eines 10-Jahres-Vertrages jährlich zu zahlende Vergütung beträgt 416,50 € inkl. MwSt (350,-- € netto). Bei Abschluss eines 5-Jahres-Vertrages beträgt die jährliche Vergütung 654,50 € inkl. MwSt. (550,-- € netto).
Seitens des Bürgermeisters wurden alternativ Kosten für den Einbau von Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhren in den 8 Schaltschränken der Straßenbeleuchtungsanlage abgefragt. Durch die Insellösung würden einmalige Kosten der Investition anfallen.

 

Hinweis: Bezüglich der vorliegenden Kostenangebote und der sich ggf. hieraus ergebenden Auftragsvergabe weist die Verwaltung auf die Einhaltung der Vergabevorschriften hin. Gemäß VOB ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.

 

Zur Vermeidung von Zeitdifferenzen kommen in vielen Fällen Zeitschaltuhren mit DCF-Signalempfänger zum Einsatz. Das Trägersignal von 77,5 kHz ist eine Frequenz und Phasenanlage, die sich mit der steuernden primären Atomuhr synchronisiert und deshalb nur eine geringe Abweichung von der Sollfrequenz besitzt. Dieses Signal regelt die Umstellung von der Mitteleuropäischen Sommer- auf die Mitteleuropäische Winterzeit automatisch und verhindert jedwede Zeitabweichungen, die bei analogen Zeitschaltuhren durchaus auftreten. Dieses Signal ist nicht zwingend erforderlich, es erleichtert den Umgang mit einer einheitlichen Uhrzeit. Bei einer Vergabe müssten diese Kosten ggf. zusätzlich berücksichtigt werden.


Beschlussvorschlag:

Ergebnis der Beratung