Sachverhalt:
In Bezug auf die gemeindefreien Flächen der Landesforsten hat
Rh Goebel um Auskunft gebeten, ob für diese Beiträge an den
Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege zu zahlen sind, wer dafür beitragspflichtig
ist, und ob die Gemeinde Göhrde für diese Flächen zahlen muss.
Der Vorlage sind ein Lageplan, in dem die Gemeindegrenzen und
die Grenzen des gemeindefreien Gebietes Göhrde gekennzeichnet sind und ein
Lageplan in dem zusätzlich die Abgrenzungen der Unterhaltungsverbände
gekennzeichnet sind, beigefügt.
Das gemeindefreie Gebiet Göhrde liegt nicht im Gebiet
des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege. Es liegt in den Gebieten der
Unterhaltungsverbände Kateminer Mühlenbach und Mittlere und Obere Ilmenau. Für
das gemeindefreie Gebiet Göhrde zahlt das Forstamt Göhrde für die
Niedersächsischen Landesforsten Beiträge an die Unterhaltungsverbände Kateminer
Mühlenbach und Mittlere und Obere Ilmenau, und zwar für jeweils über 2.000 ha.
Fläche. Die Gemeinde Göhrde zahlt für das gemeindefreie Gebiet Göhrde keine
Beiträge.
Die Gemeinde Göhrde ist beitragspflichtig an die
Unterhaltungsverbände Jeetzel-Seege und Kateminer Mühlenbach, nicht aber an den
Unterhaltungsverband Mittlere und Obere Ilmenau. An den Unterhaltungsverband
Jeetzel-Seege zahlt die Gemeinde für 2014 einen Jahresbeitrag von 32.365,67 €
für 3.059 ha beitragspflichtige Fläche und an den Unterhaltungsverband
Kateminer Mühlenbach einen Jahresbeitrag von 439,33 € für 878 ha
beitragspflichtige Fläche.