Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit
der Übernahme des Stromnetzes durch die EVE Netz GmbH, hat der bisherige
Netzbetreiber (EON Avacon) die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsanlage
(An-, Ausschalten der Straßenleuchten) mit Ablauf des 31.12.2013 eingestellt.
Die EVE Netz GmbH hat bei den Übernahmeverhandlungen einen Weiterbetrieb bis
31.03.2014 erreichen können, danach wird das Signal zur Steuerung der Ein- und
Ausschaltung endgültig von der AVACON abgestellt.
Die EVE Netz GmbH hat ein Angebot abgegeben, in dem sie sich zur Übernahme der
Steuerung bereit erklärt. Hierzu wird sie bei Auftragsvergabe die erforderliche
Technik installieren und den Betrieb sichern.
Das Angebot ist auf eine Laufzeit bis Ende 2023 ausgerichtet.
Im Kreise der weiteren Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue gibt es
Bestrebungen nur für eine Laufzeit von 5 Jahren den Vertrag zu schließen. Es
wird bei diesen Überlegungen davon ausgegangen, dass bei der rasant
fortschreitenden Technik, ein Eigenbetrieb durch die Kommunen, bei besseren
Serviceleistungen finanziell interessant werden kann.
Grundsätzlich ist die EVE Netz GmbH auch bereit für einen Zeitraum unter 10
Jahren abzuschließen, dann werden aber höhere Jahresentgelte zu zahlen sein.
Beschlussvorschlag:
Der Auftrag zur
Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsanlage wird der EVE Netz GmbH übertragen.
Der Vertrag wird auf eine Dauer von ____ Jahren geschlossen.