Sachverhalt:
Im Rahmen der
Beratung und Beschlussfassung über die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde
Göhrde am 26.02.2014 hat Ratsherr Goebel die Vermutung geäußert, die
Gemeindeverbindungsstraße von Sarenseck nach Kamerun sei fälschlicherweise in
das bilanzierte Sachanlagevermögen der Gemeinde Göhrde aufgenommen worden. In
der Sitzung wurde zugesagt, dieses zu prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur
der ersten Eröffnungsbilanz im Rahmen des Jahresabschlusses 2007 durchzuführen.
Ein Überprüfung der
Anlagenbuchhaltung und der begründenden Unterlagen ergab, dass diese Straße
soweit sie als „Bauernstraße“ in der Straßenbaulast der Gemeinde Göhrde liegt,
also von Ortsmitte bis Ortsausgang, richtigerweise als Vermögen der Gemeinde
ausgewiesen wurde. Der Straßenteil vom Ortsausgang bis Kamerun ist als
Gemeindeverbindungsstraße im Anlagevermögen der Samtgemeinde Elbtalaue
enthalten.
Eine Korrektur der
ersten Eröffnungsbilanz ist somit nicht erforderlich.