Sachverhalt:
Nach dem Anpassen
der Grundstücks-und Gebäudebewertung an die gesetzliche vorgeschriebenen
Verfahren und die in der Samtgemeinde Elbtalaue geltenden Werte konnte die
Eröffnungsbilanz im November 2013 zur Prüfung vorgelegt werden. Die Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) begann gleich im Anschluss und wurde
Anfang Januar 2014 abgeschlossen.
Das RPA bestätigt,
dass die erste Eröffnungsbilanz der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 01.01.2007 in
der Fassung vom 07.01.2014 nebst Anhang und Anlagen den gesetzlichen
Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Schuldenlage der Samtgemeinde vermittelt (Ziffer 5 des
Prüfberichtes).
Die
Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechtes vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen werden.
Einzelheiten zur
Bilanz und zur Prüfung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Anlagen:
- Eröffnungsbilanz
- Anhang gemäß § 55
GemHKVO zur Eröffnungsbilanz
- Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes (wird nachgereicht)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) beschließt die erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007.