Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2004 wurde am 10.12.2013 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 12.12.2013
erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden
durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2004 verstrichenen Zeitraums und
durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde Gusborn waren,
auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch ausreichend zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2004 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2004 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 85.524,36 wird in das Folgejahr vorgetragen.