Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Gusborn zum 31.12.2004 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/616/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2004 wurde am 10.12.2013 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 12.12.2013 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2004 verstrichenen Zeitraums und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn  waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch ausreichend zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2004 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2004 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in Höhe von 85.524,36 wird in das Folgejahr vorgetragen.