Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2004 wurde am 05.12.2013 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg hat den Prüfbericht am 11.12.2013 erstellt. Die Erstellung
des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit
dem Haushaltsjahr 2004 verstrichenen Zeitraums und durch die Änderungen und
Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel
wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde Langendorf waren, auf den Berichtszeitraum bezogen,
als gut zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2004 wird beschlossen.
b) Der Bürgermeisterin wird für das
Haushaltsjahr 2004 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 27.375,04 € wird in das Folgejahr vorgetragen.