Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2005 wurde am 05.12.2013 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 10.12.2013
erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden
durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2005 verstrichenen Zeitraums und
durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde Damnatz waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als
ausreichend zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt
ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, der Vermögens-
Ertrags- und Finanzlage (§128 Abs. 1 NKomVG).
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2005 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2005 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 27.028,91 € wird in das Folgejahr vorgetragen.
d) Die überplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen für den Kinderspielkreis in Höhe von 6.358,82 € werden genehmigt.