Betreff
Änderung der Marktsatzung
Vorlage
40/331/2013/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Durch den Ratskellerbrand im Jahre 2007 und der damit verbundenen Einrüstung der Baustelle war es notwendig geworden, den Imbisswagen Anton Olma übergangsweise direkt an die Kirche umzusetzen.

Durch die Beendigung der Langzeitbaustelle hat sich die Situation wieder entspannt und der Imbisswagen müsste wieder auf den Marktplatz verlegt werden.

Es hat sich allerdings im Laufe der Jahre mittlerweile so entwickelt, dass sich der Imbisswagen zu einem echten Besuchermagneten entwickelt hat, und viele extra deswegen anreisen. Auch der Standort ist sowohl bei Besuchern als auch vom Imbissbetreiber als gewohnt, bewährt und gut einzustufen.

Es ist daher beabsichtigt, die Übergangsregelung zu einer dauerhaften Einrichtung werden zu lassen. Dafür ist es erforderlich den Straßenraum „An der Kirche“ mit in die Marktsatzung aufzunehmen. 

Der  Kirchenvorstand steht dem positiv gegenüber.

 

Bezüglich der Sitzgelegenheiten der anliegenden Gastronomen wurde in den vergangenen Jahren großzügig und kostenfrei eine Nutzung gewährt. Soweit dies möglich ist und der ordnungsgemäßen Ausübung eines Marktes nicht entgegensteht wird dies auch weiterhin gern ermöglicht werden. 

 

Der Parkplatz Volksbank wird in der Satzung gestrichen, da er nicht mehr benötigt wird.

Desweiteren sind in diesem Zusammenhang bei der seit 1982 gültigen Satzung einige Anpassungen vorzunehmen, beispielsweise Hinweise auf Gesetzesgrundlagen sowie Bezeichnungen und Währungsangaben. Ebenso die Bezeichnung Spezialmarkt und die Straße „Lange Straße“ ist zu ergänzen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuß hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 beantragt, den § 9 Punkt 4 und 5 zu ändern und zwar zum einen, das Hunde nicht mehr verboten sind, sondern angeleint mitgeführt werden dürfen und zum anderen das das Mitführen von Fahrrädern gestattet wird. Die entsprechenden Änderungswünsche sind im Satzungstext berücksichtigt worden.

 

Es soll daher die komplette Marktsatzung (Änderungen sind herausgehoben) neu beschlossen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die anliegende Satzung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Dannenberg (Elbe)