Sachverhalt:
Durch den
Ratskellerbrand im Jahre 2007 und der damit verbundenen Einrüstung der
Baustelle war es notwendig geworden, den Imbisswagen Anton Olma übergangsweise
direkt an die Kirche umzusetzen.
Durch die
Beendigung der Langzeitbaustelle hat sich die Situation wieder entspannt und
der Imbisswagen müsste wieder auf den Marktplatz verlegt werden.
Es hat sich
allerdings im Laufe der Jahre mittlerweile so entwickelt, dass sich der
Imbisswagen zu einem echten Besuchermagneten entwickelt hat, und viele extra
deswegen anreisen. Auch der Standort ist sowohl bei Besuchern als auch vom
Imbissbetreiber als gewohnt, bewährt und gut einzustufen.
Es ist daher beabsichtigt,
die Übergangsregelung zu einer dauerhaften Einrichtung werden zu lassen. Dafür
ist es erforderlich den Straßenraum „An der Kirche“ mit in die Marktsatzung
aufzunehmen.
Der Kirchenvorstand steht dem positiv gegenüber.
Bezüglich der
Sitzgelegenheiten der anliegenden Gastronomen wurde in den vergangenen Jahren
großzügig und kostenfrei eine Nutzung gewährt. Soweit dies möglich ist und der
ordnungsgemäßen Ausübung eines Marktes nicht entgegensteht wird dies auch
weiterhin gern ermöglicht werden.
Der Parkplatz
Volksbank wird in der Satzung gestrichen, da er nicht mehr benötigt wird.
Desweiteren sind in
diesem Zusammenhang bei der seit 1982 gültigen Satzung einige Anpassungen
vorzunehmen, beispielsweise Hinweise auf Gesetzesgrundlagen sowie Bezeichnungen
und Währungsangaben. Ebenso die Bezeichnung Spezialmarkt und die Straße „Lange
Straße“ ist zu ergänzen.
Der
Stadtentwicklungsausschuß hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 beantragt, den §
9 Punkt 4 und 5 zu ändern und zwar zum einen, das Hunde nicht mehr verboten
sind, sondern angeleint mitgeführt werden dürfen und zum anderen das das
Mitführen von Fahrrädern gestattet wird. Die entsprechenden Änderungswünsche
sind im Satzungstext berücksichtigt worden.
Es soll daher die
komplette Marktsatzung (Änderungen sind herausgehoben) neu beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt die anliegende Satzung zur Regelung des
Marktverkehrs in der Stadt Dannenberg (Elbe)