Sachverhalt:
Die
ehemalige Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) hat zusammen mit ihre
Mitgliedsgemeinden im Rahmen eines Pilotprojektes des Landes Niedersachsen ihr
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ab 2004 von der Kameralistik auf die
kommunale doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt. Die Umstellung inklusive
Inventur und Vermögensbewertung orientierte sich zum damaligen Zeitpunkt
mangels rechtlicher Vorgaben am Modellkonzept der Hochschule Speyer und
Erfahrungen der Modellkommune Stadt Uelzen. Die ehemalige Samtgemeinde
Hitzacker hat mit ihren Mitgliedsgemeinden bis zur Fusion mit der Samtgemeinde
Dannenberg (Elbe) zum 01.01.2007 ihre Finanzwirtschaft auf kameraler Basis
geführt. Allerdings wurden bereits ab 2004 – in Anlehnung an die vorgenannten
Pilotprojekte - Daten für eine Umstellung auf das neue Rechnungswesen
ermittelt, so dass die Basis für den Umstieg auf die Doppik zum 01.01.2007
gegeben war.
Obwohl
das Land Niedersachsen zum 1.1.2006 eine geänderte Gemeindehaushalts- und
-kassenverordnung erließ und am 4.12.2006 erstmals amtliche „Doppik-Muster“
inklusive verbindlicher Abschreibungstabelle bekanntgab, waren nicht alle
rechtlichen Fragen abschließend geklärt.
Ein
ganz wesentliches Problem war, ob eine Mitgliedsgemeinde bilanztechnisch
eigenes Geldvermögen besitzen könne. Diese Frage wurde erst Ende 2007
abschließend (positiv) geklärt.
Vor
Erstellung der Eröffnungsbilanz musste die ursprüngliche Vermögensbewertung vor
allem im Bereich der Grundstücke und Gebäude an die mittlerweile geltenden
Rechtsvorschriften angepasst werden.
Die
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Göhrde wurde im Laufe des Jahres 2013 aufgestellt
und am 1. Oktober 2013 dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Prüfung vorgelegt.
Die Prüfung wurde am 22.11.2013 abgeschlossen und der Prüfbericht am 18.12.2013
der Gemeinde übersandt.
Das RPA
bestätigt, dass die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Göhrde zum 01.01.2007
nebst Anhang und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde
vermittelt (Ziffer 5 des Prüfberichtes).
Die
Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechtes vom Rat der Gemeinde Göhrde beschlossen werden.
Einzelheiten
zur Bilanz und zur Prüfung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt die erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007