Betreff
Erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Göhrde
Vorlage
20/608/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die ehemalige Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) hat zusammen mit ihre Mitgliedsgemeinden im Rahmen eines Pilotprojektes des Landes Niedersachsen ihr Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ab 2004 von der Kameralistik auf die kommunale doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt. Die Umstellung inklusive Inventur und Vermögensbewertung orientierte sich zum damaligen Zeitpunkt mangels rechtlicher Vorgaben am Modellkonzept der Hochschule Speyer und Erfahrungen der Modellkommune Stadt Uelzen. Die ehemalige Samtgemeinde Hitzacker hat mit ihren Mitgliedsgemeinden bis zur Fusion mit der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) zum 01.01.2007 ihre Finanzwirtschaft auf kameraler Basis geführt. Allerdings wurden bereits ab 2004 – in Anlehnung an die vorgenannten Pilotprojekte - Daten für eine Umstellung auf das neue Rechnungswesen ermittelt, so dass die Basis für den Umstieg auf die Doppik zum 01.01.2007 gegeben war. 

 

Obwohl das Land Niedersachsen zum 1.1.2006 eine geänderte Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung erließ und am 4.12.2006 erstmals amtliche „Doppik-Muster“ inklusive verbindlicher Abschreibungstabelle bekanntgab, waren nicht alle rechtlichen Fragen abschließend geklärt.

 

Ein ganz wesentliches Problem war, ob eine Mitgliedsgemeinde bilanztechnisch eigenes Geldvermögen besitzen könne. Diese Frage wurde erst Ende 2007 abschließend (positiv) geklärt.

 

Vor Erstellung der Eröffnungsbilanz musste die ursprüngliche Vermögensbewertung vor allem im Bereich der Grundstücke und Gebäude an die mittlerweile geltenden Rechtsvorschriften angepasst werden.

 

Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Göhrde wurde im Laufe des Jahres 2013 aufgestellt und am 1. Oktober 2013 dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde am 22.11.2013 abgeschlossen und der Prüfbericht am 18.12.2013 der Gemeinde übersandt.

 

Das RPA bestätigt, dass die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Göhrde zum 01.01.2007 nebst Anhang und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt (Ziffer 5 des Prüfberichtes).

 

Die Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes vom Rat der Gemeinde Göhrde beschlossen werden.

 

Einzelheiten zur Bilanz und zur Prüfung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007