Sachverhalt:
In der Regel ist
für die Verfügung über Gemeindevermögen gem. § 40 Abs. 1 Nr. 11 der Rat
zuständig. Nach § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Gusborn darf der Bürgermeister
nur dann selbstständig über Gemeindevermögen entscheiden, wenn eine Wertgrenze
von 2.000,-- Euro nicht überschritten wird.
Häufig entscheiden
sich Bauwillige kurzfristig, ein Grundstück erwerben zu wollen. Wenn dann
zuerst ein Ratsbeschluss erfolgen muss, ist es möglich, dass den potentiellen
Erwerbern bis dahin finanzielle Nachteile entstehen und sie daher von ihrer
Kaufabsicht zurücktreten. Auch vor dem Hintergrund, möglichst rasch Einnahmen
zu erzielen, sollte dem Bürgermeister diese Ermächtigung eingeräumt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister
der Gemeinde Gusborn wird ermächtigt, Kaufverträge für Baugrundstücke im
Baugebiet Stüden auch ohne vorherigen Ratsbeschluss zu schließen. Der durch den
Rat beschlossene Kaufpreis von z.z. 18,50 € darf nicht verändert werden.
Über den Verkauf
ist anschließend dem Rat Mitteilung zu machen.