Betreff
Verkauf von Grundstücken im Baugebiet Stüden (Ermächtigung des Bürgermeisters)
Vorlage
31/598/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Regel ist für die Verfügung über Gemeindevermögen gem. § 40 Abs. 1 Nr. 11 der Rat zuständig. Nach § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Gusborn darf der Bürgermeister nur dann selbstständig über Gemeindevermögen entscheiden, wenn eine Wertgrenze von 2.000,-- Euro nicht überschritten wird.

 

Häufig entscheiden sich Bauwillige kurzfristig, ein Grundstück erwerben zu wollen. Wenn dann zuerst ein Ratsbeschluss erfolgen muss, ist es möglich, dass den potentiellen Erwerbern bis dahin finanzielle Nachteile entstehen und sie daher von ihrer Kaufabsicht zurücktreten. Auch vor dem Hintergrund, möglichst rasch Einnahmen zu erzielen, sollte dem Bürgermeister diese Ermächtigung eingeräumt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister der Gemeinde Gusborn wird ermächtigt, Kaufverträge für Baugrundstücke im Baugebiet Stüden auch ohne vorherigen Ratsbeschluss zu schließen. Der durch den Rat beschlossene Kaufpreis von z.z. 18,50 € darf nicht verändert werden.

 

Über den Verkauf ist anschließend dem Rat Mitteilung zu machen.