Sachverhalt:
In der Ratssitzung der Gemeinde Göhrde am 27.11.2013 wurden
unter dem öffentlichen Tagesordnungspunkt 6
„Bebauungsplan
"Reiter- und Feriendorf Sarenseck - 2. Änderung"; a) Beschluss über
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, b) Satzungsbeschluss gemäß
§ 10 BauGB“
nachfolgende Beschlüsse herbeigeführt:
a) 1. Die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2
BauGB aus dem Verfahren im März 2013 werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
2.
Die Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 BauGB aus dem Verfahren im Juli 2013 werden
entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
einstimmig
beschlossen
Ja 8
b) Die Reduzierung der Dauerwohnnutzung
von 40 % auf 20 % in der Festsetzung und die Streichung „nicht störendes Gewerbe“ aus der Festsetzung wird beschlossen.
abgelehnt
Ja 3
Nein 4 1 Enthaltung
c) Die Änderung Reduzierung der
Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20% in der Festsetzung wird beschlossen.
abgelehnt
Ja
4 Nein 4
d) Gemäß
der Vorlage 30/273/2013 wird der Bebauungsplan Reiter- und Feriendorf
Sarenseck – 2. Änderung als
Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung
zum Bebauungsplan
beschlossen.
abgelehnt
Ja 3 Nein 4 1 Enthaltung
Aufgrund der verschiedenen
Anträge zu dem eigentlichen Beschlussvorschlag, kam es bei einigen
Ratsmitgliedern zu Verständnisproblemen über die Beschlussfassung bei den
Beschlüssen b), c) und d). Die Beschlüsse sind irrtümlich falsch abgestimmt
worden, sodass eine Aufhebung in Betracht kommt.
Beschlussvorschlag:
Die in der
Ratssitzung am 27.11.2013 gefassten Beschlüsse aus der Vorlage 30/273/2013,
b)
Die Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20
% in der Festsetzung und die Streichung
„nicht störendes Gewerbe“
c) Die Änderung Reduzierung der
Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20% in der Festsetzung
d) Gemäß der Vorlage
30/273/2013 wird der Bebauungsplan Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2.
Änderung als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.
werden aufgehoben.