Sachverhalt:
Auf den
Sachverhalt in der Vorlage 30/273/2013 wird verwiesen.
Die
Aufhebung der Beschlüsse der Ratssitzung vom 27.11.2013 macht eine erneute
Beschlussfassung über
den
Bebauungsplan „Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung“ notwendig. Erst
nach dem
Satzungsbeschluss
und der anschließenden Bekanntmachung erlangt diese gemeindliche Satzung
Rechtskraft.
In der
Gemeinderatssitzung (GÖH/IX/16) am 27.11.2013 ist noch eine weiterführende
Beschlussfassung von Rf Klappstein beantragt worden, die alternativ beschlossen
werden könnte:
- Die Änderung „Reduzierung der
Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20% in der Festsetzung und
die
Streichung -nicht störendes Gewerbe- aus der Festsetzung“ wird beschlossen.
Anmerkung:
Gem. §
4a BauGB ist bei wesentlichen Änderungen des Auslegungsentwurfs, aus
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange oder von Amtswegen ein erneutes
Beteiligungsverfahren durchzuführen, d.h. der geänderte Entwurf des
Bebauungsplans (inkl. Begründung) ist erneut auszulegen und die Behörden und
Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.
Bei der
Neuformulierung der Nutzungsstruktur im Sondergebiet, war die Festsetzung
"nicht störende Gewerbebetriebe" im Zusammenhang mit dem
Burnoutzentrum ein wichtiger Punkt der Ausgestaltung des Burnoutzentrums und
somit auch der Bebauungsplanänderung. Für den Fall, dass auf die Festsetzung
verzichtet werden sollte, liegt eine wesentliche Änderung des Entwurfs vor,
welche ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig macht.
Eine
Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss kann somit vorerst nicht erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Reiter- und
Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung wird mit der Änderung:
„Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20 % in der Festsetzung“ als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung beschlossen.