Betreff
Bebauungsplan "Reiter- und Feriendorf Sarenseck - 2. Änderung", Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/582/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf den Sachverhalt in der Vorlage 30/273/2013 wird verwiesen.

Die Aufhebung der Beschlüsse der Ratssitzung vom 27.11.2013 macht eine erneute Beschlussfassung über

den Bebauungsplan „Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung“ notwendig. Erst nach dem

Satzungsbeschluss und der anschließenden Bekanntmachung erlangt diese gemeindliche Satzung

Rechtskraft.

 

In der Gemeinderatssitzung (GÖH/IX/16) am 27.11.2013 ist noch eine weiterführende Beschlussfassung von Rf Klappstein beantragt worden, die alternativ beschlossen werden könnte:

 

-  Die Änderung „Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20% in der Festsetzung und

die Streichung -nicht störendes Gewerbe- aus der Festsetzung“ wird beschlossen.

 

Anmerkung:

Gem. § 4a BauGB ist bei wesentlichen Änderungen des Auslegungsentwurfs, aus Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange oder von Amtswegen ein erneutes Beteiligungsverfahren durchzuführen, d.h. der geänderte Entwurf des Bebauungsplans (inkl. Begründung) ist erneut auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.

Bei der Neuformulierung der Nutzungsstruktur im Sondergebiet, war die Festsetzung "nicht störende Gewerbebetriebe" im Zusammenhang mit dem Burnoutzentrum ein wichtiger Punkt der Ausgestaltung des Burnoutzentrums und somit auch der Bebauungsplanänderung. Für den Fall, dass auf die Festsetzung verzichtet werden sollte, liegt eine wesentliche Änderung des Entwurfs vor, welche ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig macht.

Eine Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss kann somit vorerst nicht erfolgen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung wird mit der Änderung:

„Reduzierung der Dauerwohnnutzung von 40 % auf 20 % in der Festsetzung“ als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung beschlossen.