Sachverhalt:
Von der
Ortsfeuerwehr Mützingen ist ein Antrag auf einen Zuschuss i. H. v. 650,00 € für
die Beschaffung von feuerwehrtechnischer Sonderausrüstung eingegangen.
Da es sich um
Sonder- bzw. Zusatzbeladung handelt, erfolgt keine Beschaffung über die
Samtgemeinde Elbtalaue. Bei der Ortsfeuerwehr Mützingen handelt es sich um eine
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung. Entsprechend dem Status erfolgt die
Ausstattung mit der notwendigen feuerwehrtechnischen Beladung.
Bei den gewünschten
Ausrüstungsgegenständen handelt es sich nicht um die vorgeschriebene Beladung
für eine Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung bzw. liegen die
Ausrüstungsgegenstände schon in ausreichender Menge vor.
Mit Schreiben vom
09.03.2012 wurde dem Antrag auf Umsetzung des Löschgruppenfahrzeugs
entsprochen. Diesem Schreiben ist jedoch auch zu entnehmen, dass durch die
Fahrzeug- Umsetzung kein Anspruch auf Zusatzbeladung oder später notwendiger
Ersatzbeschaffungen besteht.
Im Falle einer
Fahrzeug- Neubeschaffung kann nicht gewährleistet werden, dass die gewünschte
Sonderausstattung auf dem neuen Fahrzeug verlastet werden kann.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung.