Betreff
Winterdienst in der Gemeinde Gusborn
Vorlage
30/540/2013
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Die Verpflichtung
zur Durchführung des Winterdienstes auf den Schulbusstrecken, sowie an den
Gefahrenpunkten auf Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, obliegt der
Samtgemeinde Elbtalaue.
Möchte eine
Gemeinde darüber hinaus Winterdienstleistungen, beispielsweise auf
Gemeindestraßen in Wohnbereichen, durchführen, so hat die Gemeinde hierfür die
Kosten zutragen.
Es ist zu entscheiden
ob die Gemeinde Gusborn entsprechende Winterleistungen durchführen möchte. Im
Falle einer positiven Entscheidung sollten konkrete Bereiche festgelegt
werden.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.