Betreff
Winterdienst in der Gemeinde Gusborn
Vorlage
30/540/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf den Schulbusstrecken, sowie an den Gefahrenpunkten auf Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, obliegt der Samtgemeinde Elbtalaue.

Möchte eine Gemeinde darüber hinaus Winterdienstleistungen, beispielsweise auf Gemeindestraßen in Wohnbereichen, durchführen, so hat die Gemeinde hierfür die Kosten zutragen.

 

Es ist zu entscheiden ob die Gemeinde Gusborn entsprechende Winterleistungen durchführen möchte. Im Falle einer positiven Entscheidung sollten konkrete Bereiche festgelegt werden. 

 

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung.