Betreff
Unterbringung von Asylbewerbern in der Samtgemeinde Elbtalaue, Antrag der SOLI-Fraktion
Vorlage
4/533/2013
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Auf die Anfragen der Fraktion (s. Anlage) wird wie folgt geantwortet:

 

Zuständig für die Asylbewerber ist grundsätzlich der Landkreis Lüchow-Dannenberg, dem die Asylbewerber vom Land zugewiesen werden und von dem nach dem Einwohnerschlüssel auf die Samtgemeinden im Landkreis verteilt werden.

 

Die Kosten für Unterbringung und Lebensunterhalt werden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg getragen. Daher ist eine enge Abstimmung mit der Kreisverwaltung erforderlich. Diese Zusammenarbeit und auch die mit der zentralen Aufnahmebehörde in Braunschweig und dem Aufnahmelager in Friedland läuft sehr gut.

 

Die Samtgemeinde ist nicht zuständige Ausländerbehörde. Einige Fragen können daher nicht beantwortet werden. Hierzu kann nur der Landkreis Lüchow-Dannenberg Auskünfte erteilen. Die Samtgemeinde ist zuständig für die Unterbringung der Asylbewerber und Auszahlung der monatlichen Leistungen in Form von Barschecks nach Vorgabe des Landkreises Lüchow-Dannenberg, wenn keine Bankverbindung besteht. Darüber hinaus wird Hilfestellung bei weiteren Anträgen gegeben und Auskünfte zu vielen verschiedenen Fragen des täglichen Lebens erteilt, sowie bei Bedarf Kontakte zu anderen Institutionen vermittelt.

 

Zu den Fragen:

  1. Diese Frage kann nur die Ausländerbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg beantworten. Die Zahl der in der Samtgemeinde Elbtalaue gemeldeten  Asylbewerber ist nicht bekannt, da hier der Status nicht bekannt ist, s. auch Pkt 4.
  2. Die Frage kann von der Samtgemeindeverwaltung nicht beantwortet werden, da nicht bekannt ist, welche Ausländer den Status Asylbewerber haben. Es kann nicht ermittelt werden, seit wann einzelne Asylbewerber hier leben.

Die ersten Asylbewerber wurden vor rd. 30 Jahren aus Sri Lanka und  Vietnam aufgenommen. Sofern das Asylverfahren abgeschlossen ist, fallen sie nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern erhalten andere Unterstützungen vom Jobcenter oder Landkreis wenn kein eigener Lebensunterhalt verdient wird. Die Zahl der Asylbewerber schwankt, da viele umziehen, z.B. um eine Arbeit zu finden oder in der Nähe von Familienangehörigen zu sein.

  1. Die Asylbewerber kommen derzeit aus Afghanistan, Pakistan, Tschetschenien, Libanon, Serbien..
  2. Über den Status kann nur die Ausländerbehörde des Landkreises Auskunft geben. Die Samtgemeinde hat davon keine Kenntnis.
  3. Bis Mitte 2014 sind weitere 45 Asylbewerber zu erwarten.
  4. Die Asylbewerber sind derzeit ausschließlich in Dannenberg untergebracht.
  5. Sie wohnen entsprechend der Familiengröße in angemieteten Wohnungen. Diese Wohnungen werden mit dem notwendigem Mobiliar und Hausrat ausgestattet. Sofern Spenden zur Verfügung stehen, werden diese gern genommen. Ansonsten wird Hausrat aus dem Möbellager des Landkreises bezogen oder günstig eingekauft.
  6. Probleme gibt es, wenn kurzfristig keine Wohnungen zur Verfügung stehen. Bisher konnte immer eine Lösung gefunden werden.
  7. Sprachprobleme werden mit Dolmetschern gelöst.
  8. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit Sprachkurse seitens der Samtgemeinde zu finanzieren.
    Auch sonst sind keine Finanzierungsmöglichkeiten hierzu bekannt.
  9. Es sind Dolmetscher bekannt. Sprachkurse werden von der LEB, dem Mehrgenerationenhaus und der Kreisvolkshochschule angeboten.
  10. Dieses kann von der Samtgemeinde nicht beurteilt werden.

 

  1. Es wird bisher darauf geachtet, dass die Asylbewerber in Dannenberg wohnen, damit Einkaufsmöglichkeiten und Schulen, Kindergärten und Ärzte in der Nähe sind. Somit sind die  Fußwege zumutbar. Bei Bedarf werden Fahrräder besorgt.
  2.  Nach Ankunft der Asylbewerber kümmert sich die Samtgemeinde möglichst mit einem Dolmetscher um die formale Aufnahme, Anmeldung des Wohnsitzes. Die Auszahlung der monatlichen Leistungen erfolgt durch Ausgabe von Barschecks, darüber hinaus wird Hilfestellung bei der Einschulung bzw. Aufnahme in einem Kindergarten gegeben, weiterhin ist die Samtgemeinde ständiger Ansprechpartner.
  3. Formal bleiben nur wenige Tage, um eine Wohnung zu finden und mit der Erstausstattung einzurichten. Dieser Zeitraum ist zu kurz, um dann erst zu reagierten. Da die Zahl der in der Samtgemeinde Elbtalaue aufzunehmenden Asylbewerber bekannt ist, werden nach Wegzug oder bei frei werdenden Wohnungen Asylbewerber von der Samtgemeinde angefordert, um nicht erst durch formale Zuweisungen unter Handlungsdruck zu kommen.
  4. Wegen der Nähe zu den Einkaufsmöglichkeiten und der Schulen werden die Asylbewerber derzeit in Dannenberg untergebracht. Bisher war es möglich, Wohnungen zu finden, deren Mietpreise im Rahmen der vom Landkreis akzeptierten Höhe liegen. Es kann künftig durchaus dazu kommen, dass in anderen Orten Asylbewerber untergebracht werden müssen, wenn der Wohnungsmarkt in Dannenberg erschöpft ist.